Koalitionsvertrag kompakt - Steuern und Abgaben
geschrieben von Stephan am 20.02.2018, 11:07 Uhr


Kompaktinfo über das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zum Thema Steuern und Abgaben. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, was wir in den Verhandlungen mit der CDU/CSU zum Thema Steuern und Abgaben erreicht haben.





 



 



 



KOALITIONSVERTRAG: STEUERN UND ABGABEN 



Bewertung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD: Steuern und Abgaben 



Dass es der deutschen Wirtschaft gut geht, ist die Leistung von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sind die Leistungsträger des Alltags, kümmern sich zudem um ihre Familie und engagieren sich ehrenamtlich. Sie haben eine finanzielle Entlastung verdient. 



Wir haben im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass besonders kleine und mittlere Einkommen finanziell spürbar besser gestellt werden. Zusätzlich gibt es für Familien höheres Kindergeld. 



Auf einen Blick: 




  •  Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen wieder gleiche Beiträge in die Krankenversicherung 

  •  Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung 

  •  Abschaffung des Solidaritätszuschlags für kleine und mittlere Einkommen 

  •  Erhöhung des Kindergelds 

  •  Gleiche Besteuerung von Arbeit und Kapital 

  •  Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa, um Schlupflöcher zu schließen 



 



WIEDERHERSTELLUNG DER PARITÄT IN DER KRANDENKVERSICHERUNG – SINKENDE BEITRÄGE FÜR ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER 



DAS HABEN WIR ERREICHT: 



Wir haben erreicht, dass der Zusatzbeitrag, den bisher alleine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen, künftig je zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt wird. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen damit künftig wieder die Hälfte des kompletten GKV-Beitrags. 



DAS BEDEUTET: 



Den Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung tragen bisher allein die Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer. Das sind im Durchschnitt 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag wird künftig wieder zur Hälfte von Arbeitgeberseite getragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung um gut 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens, insgesamt rund sechs Milliarden Euro im Jahr. Das ist gerecht. 



 



ROBUSTER ARBEITSMARKT WIRD FÜR ENTLASTUNG GENUTZT - SENKUNG DES BEITRAGS ZUR ARBEITSLOSENVERSICHERUNG 



DAS HABEN WIR ERREICHT: 



Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. 



DAS BEDEUTET: 



Die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt lässt eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages zu, ohne dass die Reserven der Bundesagentur für Arbeit dabei angegriffen werden und die BA bei ihren Aufgaben geschwächt wird. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren je zur Hälfte von der Absenkung. Allein die Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt zwei Milliarden Euro im Jahr. 



 



STEUERENTLASTUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE EINKOMMEN UND FAMILIEN - ABSCHAFFUNG DES SOLIDARITÄTSZUSCHLAGS UND ERHÖHUNG DES KINDERGELDES 



DAS HABEN WIR ERREICHT: 



Wir entlasten kleine und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag. Im Jahr 2021 wird er für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgeschafft sein. Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 um 10 Euro erhöht und zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend. 



DAS BEDEUTET



Durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für kleine und mittlere Einkommen entlasten wir zielgenau und erreichen, dass Topverdiener weiterhin ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Topverdiener zahlen auch weiterhin den vollen Soli. Durch Einführung einer Gleitzone wird verhindert, dass der volle Soli bei Überschreiten der Freigrenze abrupt erhoben wird. Über die Erhöhungen von Kindergeld bzw. Kinderfreibeträgen haben Familien insgesamt 5,6 Milliarden Euro im Jahr mehr in der Tasche. 



 



GERECHTE BESTEUERUNG VON ZINSERTRÄGEN - ABSCHAFFUNG DER ABGELTUNGSSTEUER AUF ZINSERTRÄGE 



DAS HABEN WIR ERREICHT: 



Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf Zinserträge wird abgeschafft, Zinsen werden wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Umgehungstatbestände werden wir verhindern. Damit werden Einkommen aus Arbeit und Zinseinkünften endlich wieder gleich behandelt. 



DAS BEDEUTET: 



Die pauschale Abgeltungssteuer wurde dazu genutzt, Steuerflucht bei Kapitalerträgen zu verhindern. Durch den inzwischen funktionierenden internationalen Informationsaustausch der Finanzämter ist dieses Argument entfallen. Damit wird künftig wieder der persönliche Einkommensteuersatz herangezogen, um Zinserträge zu besteuern. Spitzeneinkommen durch Zinsen werden dadurch nicht länger gegenüber Einkommen aus Arbeit begünstigt. 



AUSWEITUNG DER MIDI-JOBS - LÄNGERE GLEITZONE BEI SOZIALVERSICHERUNGSBEGÜNSTIGTER BESCHÄFTIGUNG 



DAS HABEN WIR ERREICHT: 



Beim Midi-Job zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geringere (mit dem Verdienst ansteigende) Sozialversicherungsbeiträge.

 

DAS BEDEUTET: 



Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, behalten aber die vollen Ansprüche bei Rente und Krankenversicherung. Das erhöht den Anreiz, Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen statt gar nicht zu arbeiten oder im Minijob zu bleiben. 



 



VEREINFACHTE STEUERERKLÄRUNG - DURCH DIE VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG UND BESSERE INFORMATION 



DAS HABEN WIR ERREICHT: 



Bis 2021 soll für alle Steuerpflichtigen die vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung stehen. Außerdem werden Ehegatten besser über eine Steuerklasse mit Faktorverfahren informiert. 



DAS BEDEUTET: 



Mit der vorausgefüllten Steuerklärung können die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung zum Großteil direkt vom Finanzamt ausfüllen lassen. Damit wird es einfacher, die individuelle Steuerrückzahlung zu bekommen. Von der neuen Information über das Faktorverfahren profitieren Ehepaare, die bisher die Steuerklassenkombination III/V benutzen. So erfahren vor allem die Frauen, die in Ehen häufig die ungünstige Steuerklasse V wählen, dass sie mit dem Faktorverfahren deutlich weniger Lohnsteuer bezahlen müssten.



 



STEUERFAIRNESS UND BEENDIGUNG DES STEUERWETTLAUFS NACH UNTEN - DURCH VERFOLGUNG VON STEUERHINTERZIEHUNG UND STEUERVERMEIDUNG 



DAS HABEN WIR ERREICHT: 



Deutschland wird seine europäischen Verpflichtungen bei der Bekämpfung der Steuervermeidung zügig umsetzen und sich international für faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen einsetzen. Die Unternehmens-besteuerung wollen wir europaweit mit Mindeststeuersätzen harmonisieren. 



DAS BEDEUTET: 



Durch eine europäische Harmonisierung sollen Steuerschlupflöcher für Unternehmen geschlossen werden. Wir wollen eine gemeinsame europäische Antwort auf den sich verschärfenden internationalen Wettbewerb bei der Unternehmensbesteuerung geben. 



© PLANUNGSGRUPPE DER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION STAND: 13. FEBRUAR 2018 



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