Gesetzentwurf zu Fracking-Verbot wegen weiteren Änderungsbedarfen verschoben
geschrieben von GerdCornelsen am 02.07.2015, 07:56 Uhr


Pressemitteilung „Wir brauchen ein Gesetz, das Fracking nicht nur zur Erdgas- sondern auch zur Erdölgewinnung verbietet“ Gesetzentwurf zu Fracking-Verbot wegen weiteren Änderungsbedarfen verschoben 



Anlässlich der Verschiebung des Tagesordnungspunktes zur finalen Abstimmung im Bundestag über den FrackingGesetzentwurf erklärt die schleswig-holsteinische SPDBundestagsabgeordnete Dr. Birgit Malecha-Nissen: „Klar ist: Wir brauchen ein Gesetz, das Fracking nicht nur zur Erdgas- sondern auch zur Erdölgewinnung verbietet. Dies muss auch unterhalb von 3000 Metern ausgeschlossen werden. Denn mit den heute geltenden bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen ist Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Insofern muss das zu verabschiedende Gesetzespaket den erklärten Vorgaben eines Fracking-Verbots gerecht werden. Dem widerspricht es, wenn mit einer Expertenkommission eine FrackingErlaubnisgrundlage ab 2018 geschaffen werden soll. Eine solche Regelung wurde auf Drängen von Kanzleramtsminister Peter Altmaier in den Regierungsentwurf aufgenommen. Ich erwarte daher von unserem Koalitionspartner eine Verständigung auf eindeutige Rahmenbedingungen. Wir als SPD-Fraktion stehen klar für eine Streichung dieser Regelung und den Erhalt des Parlamentsvorbehalts. Selbst wenn eine Expertenkommission in ein paar Jahren in Begleitung von etwaigen Probebohrungen zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Fracking unbedenklich ist, muss dies Pressemitteilung „Wir brauchen ein Gesetz, das Fracking nicht nur zur Erdgas- sondern auch zur Erdölgewinnung verbietet“ Gesetzentwurf zu Fracking-Verbot wegen weiteren Änderungsbedarfen verschoben Berlin, 01.07.2015 Berliner Büro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: (030) 227-75165 Fax: (030) 227-70165 birgit.malecha-nissen@bundestag.de Seite 2 in der Gesamtabwägung noch nicht bedeuten, Fracking zu erlauben. Fakt ist: Fracking ist eine Risikotechnologie. Der Einstieg in unkonventionelles Fracking steht zudem im Widerspruch zu den Zielen der Energiewende und den Maßgaben des grundgesetzlich verankerten Staatsziel Umweltschutz Art. 20a GG. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner ein klares Ja zum Parlamentsvorbehalt. Sonst verhindert er ein wirksames Fracking-Verbot.“



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