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Antrag zur Sitzung des Finanzausschuss am 24. September 2015 und des Kreistages

Veröffentlicht am 16.09.2015, 08:42 Uhr     Druckversion

13.09.2015 Antrag zur Sitzung des Finanzausschuss am 24. September 2015 und des Kreistages am 1. Oktober 2015 Betr.: Erhöhung der Kreisförderung für die Kinderbetreuung in den Kitas und im Bereich der Tagespflege zur Entlastung von Gemeinden und Eltern 

Sehr geehrter Herr Kreispräsident, sehr geehrter Frau Vorsitzende des Finanzausschusses, die Gesamtkosten der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen betrugen im Kreis Plön in 2010 rund 20 Mio. und in 2013 ca. 25,4 Mio. € Euro. Davon trugen die Gemeinden knapp die Hälfte.

Seither hat die finanzielle Belastung der Kommunen für die Kinderbetreuung deutlich zugenommen. Dieser enorme Kostenanstieg ist auf die zunehmende Einrichtung von Krippenplätzen und altersgemischten Gruppen im U 3 - Bereich zurückzuführen, mit der die Kommunen der großen Nachfrage der Eltern gerecht geworden sind, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Hinzu kommt, dass mit Beginn des Konsolidierungsvertrages 2012 die Betriebskostenzuschüsse des Kreises gedeckelt wurden, was faktisch zu einer Senkung der Kreisförderung bei steigenden Kinderzahlen zu Lasten der Kommunen geführt hat.

Aus diesen Gründen ist die Forderung der Gemeinden an Kreis und Land, hier Abhilfe zu schaffen, durchaus gerechtfertigt.

Das Land hat inzwischen mit einer deutlichen Aufstockung der Landes- und Konnexitätsmittel im U 3 - Bereich um insgesamt rund 1.100 Euro pro Platz und Jahr reagiert. Gleichwohl müssen die Gemeinden nach wie vor den mit Abstand größten Anteil der Kitaförderung schultern.

 Angesichts der enormen Kostenentwicklung für die Gemeinden im Kita-Bereich einerseits und einer mittelfristig nach wie vor möglichen positiven Entwicklung der Kreisfinanzen andererseits, halten wir es für dringend geboten, die im Konsolidierungsvertrag vorgesehene Deckelung der Betriebskostenzuschüsse einer Überprüfung zu unterziehen und die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Kitaförderung in diesem Kontext zu planen, um eine spürbare Entlastung der Kommunen und damit auch der Eltern zu erreichen.

Dies sollte möglichst mit Wirkung für 2016 oder 2017 geschehen, sofern die Entwicklung der Kreisfinanzen dafür Spielräume lässt.

 Die Finanzierung der Kitaförderung durch den Kreis erfolgt aus unterschiedlichen Töpfen nach einem differenzierten Punktesystem. Hier sollte von Seiten der Kreisverwaltung vorgeschlagen werden, welcher Topf aufgestockt werden könnte, um eine möglichst breite Entlastungswirkung im kommunalen Bereich zu erreichen.

Gleichzeitig sollte die Sozialstaffel auf den Prüfstand gestellt werden. Sie geht bisher von einem Grundbedarf bei der Betreuung von täglich 4 Stunden aus. Das entspricht zwar dem Rechtsanspruch. Der reale Grundbedarf für die Betreuung, das hat die Praxis gezeigt, liegt aber inzwischen bei 5 Stunden täglich. Deshalb müsste geprüft werden, mit welchen finanziellen Auswirkungen es verbunden ist, wenn die Sozialstaffel künftig so gestaltet wird, dass ein Betreuungsbedarf von 5 Stunden berücksichtigt wird. Dies führt zwar nicht zur Entlastung der Kommunen, würde aberden Eltern helfen, die auf unsere besondere Unterstützung angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang muss auch die Höhe der Elternbeteiligung bei der Tagespflege ins Blickfeld rücken, die, sofern Gemeinden hierfür Zuschüsse zahlen, nur teilweise abgefedert wird. Auch insoweit halten wir eine Prüfung für notwendig, ob und inwieweit eine Reduzierung der Elternbeteiligung unter Berücksichtigung vergleichbarer Betreuungsgebühren im Kita-Bereich in Betracht kommen sollte. Ebenso sollte geprüft werden, wie die Tagespflege z.B. bei einem krankheitsbedingten Ausfall bei Tagesmüttern, verlässlich für die Eltern gestaltet werden kann. Und mit welchen Kosten hierfür gerechnet werden müsste.

Aus diesen Gründen stellen wir hiermit folgenden Antrag:

1. Angesichts einer enormen Kostensteigerung im Bereich der Kita-Betreuung im Kreis Plön ist es erforderlich, Kommunen und Eltern zu entlasten. Deshalb wird die Erhöhung der Landesförderung, insbesondere für die U 3 Betreuung, ausdrücklich begrüßt.

2. Aber auch der Kreis Plön kann und soll aus den oben genannten Gründen einen spürbaren Entlastungsbeitrag für Kommunen und Eltern leisten, sobald sich eine deutlich Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse abzeichnet.

3. Welche Maßnahmen im Einzelnen zu treffen sind, um eine Gesamtentlastung von 300.000 bis 500.000 Euro /Jahr zu erreichen, soll in einem zweiten Schritt festgelegt werden.

4. Zu diesem Zweck wird die Kreisverwaltung um Darstellung verschiedener Szenarien gebeten, die eine Entlastung der Kommunen und der Eltern in einer Größenordnung von 300.000, 400.000 oder 500.000 Euro jährlich ab 2016 oder alternativ ab 2017 erreichen, wobei der Schwerpunkt der Entlastung im Bereich der Kita-Betreuung liegen sollte. Dabei ist insbesondere zu prüfen:

  a. wie im Bereich der Kitaförderung eine möglichst breite Entlastungswirkung für die gemeindliche Ebene           erreicht werden kann, mit welchen finanziellen Auswirkungen es verbunden ist, wenn die Sozialstaffel           künftig einen Betreuungsgrundbedarf von 5 statt bisher 4 Stunden täglich berücksichtigt,

  b. wie sich die       Beitragsbelastung für Eltern bei der Tagespflege im Vergleich zur Kinderbetreuung               darstellt und c. welche Möglichkeiten in Betracht kommen, um die Tagespflege bei einem Ausfall der           Tagesmütter möglichst verlässlich zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Lutz Schlünsen gez. Axel Hilker gez. Bettina Hansen

Homepage: SPD Kreis Plön


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