SPD-Lutterbek

Fragen zum Innenbereichsgutachten

An den Bürgermeister                                              Lutterbek den 9.06.2016

Wolf Mönkemeier

 

 

Anträge der SPD-Fraktion Lutterbek

für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Lutterbek oder des Hauptausschusses

Die SPD-Fraktion beantragt zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses
 

  1. die Aufnahme des folgenden   Tagesordnungspunktes:
    Weiteres Vorgehen zu der Erstellung des Innenbereichsgutachtens

Die Veranstaltung zur Bekanntmachung der Bestandsaufnahme des Innenbereichsgutachtens war sehr informativ. Die SPD-Fraktion dankt dem Bürgermeister auch für die Information der Gemeindevertreter der SPD.

  1. Zu diesen TOP
    Fragen mit der Bitte um Beantwortung im weiteren Verfahren

Die SPD Fraktion möchte den folgenden Prozess gerne konstruktiv begleiten und bittet den Bürgermeister der Gemeindevertreterin und den Gemeindevertretern

  • den weiteren Zeitablauf für das weitere Verfahren aufzuzeigen.
    Wir gehen davon aus, dass das angedachte Baugebiet bis zur Kommunalwahl beschlossen werden soll;
  • die dargestellte aktuelle Bestandsaufnahme (der SPD-Fraktion wurde leider nur die Fassung vom 21.03.2016 übergeben) und
  • den Vortrag des Planungsbüros auf der Informationsveranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Die Bestandsaufnahme wird wesentliche Grundlage für einen möglichen Bebauungsplan. Die dafür notwendigen Entscheidungen der Gemeindevertretung müssen nachvollziehbar rechtsstaatlichen  Grundsätzen folgen, vor allem dem Gleichheitsgrundsatz und dem Grundrecht auf Eigentum Rechnung tragen und im Zweifel gerichtsfest sein, um das weitere Verfahren nicht durch rechtliche Einsprüche, Widersprüche oder sogar Gerichtsverfahren unnötig zu verzögern. Aus diesem Grund bittet die SPD-Fraktion um die Klärung folgender Fragen:

  1. In der Informationsveranstaltung hat das Planungsbüro eine Karte von Lutterbek zu Grunde gelegt, die teilweise den aktuellen Bestand (z. B. mit den letzten Baugebieten Horsenkrog und Wiesenhof) abbildet, gleichzeitig aber einen alten überholten Bestand darstellt wie z. B. auf der Au-Wiese einen Schuppen und in der Dorfstraße 10 (Brockmann) 2 Schweineställe, die schon vor 50 bzw. 20 Jahren abgerissen wurden.
    • Wir bitten um Erläuterung, warum der Bestandsaufnehme kein aktueller Plan zu Grunde gelegt wurde.
       
  2. Das Gutachten soll Entwicklungen im Innenbereich aufzeigen, damit ggf. im Außenbereich gebaut werden kann.
    • Wir bitten um Erläuterung, wie Innenbereich und Außenbereich in Lutterbek abgegrenzt werden.
       
  3. Das Planungsbüro prüft in einem 1. Schritt mögliche Baulücken gem. § 34 BauGB, die direkt an Straßen mit der notwendigen Infrastruktur angeschlossen werden könnten, z.B. Mühlenstraße (ehemals Schulz), Siedlung (Denzin), Wendtorfer Weg (Hofstelle Vöge), Ümloop (Bernd), Mühlenstraße (Flas, Antje Stoltenberg), Freienfelder Weg (Timm).
    • Wir bitten um Erläuterung, warum nicht alle vergleichbaren Grundstücke aufgenommen und ebenso auf Geeignetheit geprüft wurden, z.B. Dorfstraße 6 und 8 (Brockmann), Barsbeker Weg (ehemals I. Stuhr), Wiesenhof (Mönkemeier).
       
  4. Das Planungsbüro hat dann die Möglichkeiten der innerörtlichen Hinterlandbebauung geprüft, z.B. Dorfstraße (Öhl, Löptien, Sonnenrein, Clemens), Dorfstraße (Schneekloth), Ümloop (Stark).
    • Wir bitten um Erläuterung, warum nicht alle vergleichbaren Grundstücke aufgenommen und ebenso auf Geeignetheit geprüft wurden, wie z.B. Dorfteich (Klinke), Dorfstraße (Hoffmeister), Ümloop (Götz), Freienfelder Weg (Sperga/Ehlers, H. Woltmann, F. Woltmann).
       
  5. Das Planungsbüro hat in dem 3. Schritt die Möglichkeiten von Bebauungen aufgezeigt durch „Umnutzungspotential/ Gebäudeleerstand“ wie z.B. Dorfteich (Klindt) und Mühlenstraße (Antje Stoltenberg).
    • Wir bitten um Erläuterung, warum nicht alle vergleichbaren Grundstücke aufgenommen und ebenso auf Geeignetheit geprüft wurden, wie z.B. die Hofstellen Vöge Barsbeker Weg, Brockmann Dorfstraße.
       
  6. In dem nächsten 4. Schritt hat das Planungsbüro mögliche größere Flächen als „Außenbereich im Innenbereich“ aufgezeigt, wie z.B. Mühle (Rothhöft), Dorfstraße (Schneekloth), Ümloop (Stark).
     
    • Wir bitten um Erläuterung, warum nicht alle vergleichbaren Grundstücke aufgenommen und ebenso auf Geeignetheit geprüft wurden, wie z.B. Dorfteich (Klindt), Dorfteich (Klinke), Mühlenstraße (freie Flächen im Anschluss an das bebaute Grundstück Nr. 14)
       
    • Wir bitten zudem um Erläuterung, warum diese Flächen nicht als Entwicklungspotenzial für die bauliche Entwicklung aufgenommen wurden, weil diese Flächen im Innenbereich liegen und die bauliche Entwicklung nach den Erläuterungen der Planer zu den baurechtlichen Vorschriften Vorrang haben sollen.

Es ist der Gemeinde bekannt, dass es hier ggf. eines B-Planes bedarf. Der letzte B-Plan für den „Außenbereich im Innenbereich“ wurde für den Wiesenhof erlassen, um die öffentliche Erschließung sicherzustellen.
 

Die Erläuterungen des Planungsbüros haben wir so verstanden, dass diese Flächen, dargestellt unter 3) bis 6), einzeln auf ihre Geeignetheit und Möglichkeit der Bebauung nach gleichen Maßstäben überprüft werden. Wenn sich dabei ergibt, dass die von der Landesregierung vorgegebene Zahl für „Innenbereichspotentiale“ nicht ausgeschöpft wird, sind alle Flächen für „Entwicklungspotentiale im Außenbereich“ darzustellen und ebenfalls einzeln umfassend auf ihre Geeignetheit zu überprüfen. Die Entscheidung über die dörfliche Entwicklung im Innenbereich und Außenbereich entscheiden letztendlich die Gemeindevertretung, die Landesregierung (Landesplanung) und die Baubehörde. Dafür bedürfen die Gemeindevertretung, die Landesregierung und die Baubehörde ein Innenbereichsgutachten, auf dessen Grundlage nachvollziehbar rechtsstaatlich entschieden werden kann. Daran beteiligt sich die SPD-Fraktion gerne.

 

Für die SPD-Fraktion der Gemeinde Lutterbek

gez. Peter Hoffmeister und Kurt-Hermann Steen