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Hebammen und die Haftpflicht: Lösung in Arbeit
Herausgeber: Sönke Rix, MdB am: 19.03.2014, 19:12 Uhr

Die unzureichende Vergütung freiberuflicher Hebammen und der existenzbedrohende Anstieg der Haftpflichtversicherungsbeiträge beschäftigen uns im Bundestag schon seit Längerem. Bereits vor vier Jahren hat uns eine Petition des Deutschen Hebammenverbandes auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Damals konnte eine kurzfristige Lösung gefunden werden, indem die steigenden Versicherungsprämien auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen werden. Das heißt: Die Krankenkassen müssen die steigenden Prämien ausgleichen.



Es wurde allerdings keine Lösung für den Fall gefunden, dass sich immer mehr Versicherer aus dem Markt der Berufshaftpflichtversicherungen zurückziehen und es möglicherweise in Zukunft gar keinen Versicherungsschutz für Hebammen mehr geben könnte. Dieser Fall droht, nächstes Jahr einzutreten: Eine der beiden Versicherungen, die noch eine Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen anbieten, die Nürnberger Versicherung, plant im Sommer 2015 aus dieser Leistung auszusteigen.



Ich meine: Die Vergütung von Hebammenleistungen muss so gestaltet sein, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf einerseits gut und angemessen leben und andererseits ihre Versicherungsprämien bezahlen können. Eine Gefährdung dieses Berufsstandes – sei es durch eine unangemessene Vergütung oder durch das Wegbrechen der Berufshaftpflichtversicherung – können wir nicht zulassen. Um eine Lösung für dieses zugegebenermaßen sehr komplexe Problem zu finden, wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die die steigende finanzielle Belastung der Hebammen unter Beteiligung der Hebammenverbände berät und die Probleme der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland analysiert. Der Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe soll im nächsten Monat vorliegen.



Zwischenzeitlich liegt ein ganzes Spektrum von Reformvorschlägen auf dem Tisch. So wird vorgeschlagen, die Regressmöglichkeiten bei Medizinschäden zu beschränken. Der Antrag, den Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht hat, schlägt vor die Einrichtung eines Medizinschadensfonds zu prüfen. Außerdem wird die Errichtung eines staatlichen Haftpflichtversicherers für einzelne oder alle Gesundheitsberufe erwogen. Auch größere Lösungen werden erwogen; der Jurist und Krankenversicherungsexperte Franz Knieps schlägt beispielsweise vor, Medizinschäden in die Gesetzliche Unfallversicherung einzubeziehen.



Wir werden die Vorlage des Berichtes abwarten, bevor wir uns mit einem oder mehreren der Reformvorschläge und ihren Auswirkungen näher befassen. Klar ist: Wir müssen mit allen Beteiligten an einer tragfähigen Perspektive für die Hebammenversorgung in Deutschland arbeiten.



Erschienen als "Bericht aus Berlin" in der Eckernförder Zeitung am 19.03.2014 zum Thema: „Die Hebammen und die Haftpflicht – Wege aus der Krise.“


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