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MdB Sönke Rix zur Neuregelung der Sterbehilfe
Herausgeber: Sönke Rix, MdB am: 02.07.2015, 11:28 Uhr

Die Würde, die Achtung vor dem Leben und eine neue gesellschaftliche Debatte über das Sterben und den Umgang mit Sterbenden stehen für mich im Mittelpunkt der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe. Mittlerweile liegen unterschiedliche Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen erarbeitet wurden.



Ich unterstütze nach jetzigem Stand der Debatte eine Neuregelung, die die bestehenden Möglichkeiten von Ärzten und Angehörigen zur Sterbebegleitung weitgehend erhält – die systematische oder geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid allerdings unter Strafe stellt. Ich halte ihn für maßvoll und sensibel. Das Grundanliegen dieses Gesetzentwurfs ist, dass die systematische und geschäftsmäßige „Hilfe zum Sterben" unter Strafbarkeit gestellt wird, die „Hilfe beim Sterben“ jedoch von Strafe verschont bleiben soll.



Für mich hat große Bedeutung, dass die Beihilfe zum Suizid nicht zu einem "Dienstleistungsangebot“ wird. Das Verbot von "geschäftsmäßiger" Beihilfe zur Selbsttötung ist deshalb für mich unerlässlich. Wenn der von mir präferierte Gesetzentwurf die Mehrheit der Stimmen erhält, können solche Vereine oder auch einzelne Ärzte belangt werden, die Beihilfe zum Suizid als Geschäftsmodell anbieten. Ärzte und Angehörige, die todkranken Menschen nach eigenem Ermessen hohe Dosen an lebensverkürzenden Schmerzmedikamenten verabreichen, bleiben rechtlich in einem Bereich, wo ihnen keine Strafen drohen. Natürlich wird es immer Fälle geben, die sich auf der Grenze zwischen Sterbehilfe als Regelleistung und individueller Entscheidung des Arztes bewegen. Da müssen Gerichte entscheiden. Das ist auch heute schon so.



Ich befürchte, dass – wenn wir eine systematische Sterbehilfe tolerieren – sich die Gesellschaft an diese Art des Sterbens „gewöhnt“. Zahlen aus dem Ausland zeigen, dass diese Sorge nicht von ungefähr kommt: In Belgien hat sich die Zahl der Todesfälle durch Sterbehilfe seit der Freigabe im Jahr 2002 versechsfacht.



Eine Ausnahmeregelung sieht der Gesetzentwurf allerdings vor: Wer einen sterbenswilligen Verwandten in ein Nachbarland bringt, in dem Sterbehilfe-Vereine erlaubt sind, soll nicht belangt werden - auch wenn er damit Beihilfe zur Sterbehilfe leistet, die in Deutschland verboten ist.



Unerlässlich ist für mich, dass wir parallel zu einer neuen gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe die Palliativ- und Hospizversorgung verbessern. Denn ein würdevoller Abschied vom Leben hat meiner Ansicht nach viel damit zu tun, wie viel Leid und Schmerzen wir dem Sterbenden durch medizinische Möglichkeiten nehmen können. Eine abschließende Entscheidung werde ich treffen, wenn das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist und die Gesetzentwürfe zur Abstimmung anstehen.



 



Erschienen als "Bericht aus Berlin" in der Ausgabe der "Eckernförder Zeitung" vom 1. Juli 2015


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