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Investitionen in die Familie sind Investitionen in die Zukunft

Veröffentlicht am 17.12.2008, 18:56 Uhr     Druckversion

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2008 in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) beschlossen. Das Gesetz entlastet Familien direkt durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie durch die Einführung des Schulbedarfspakets. Hier die neuen Regelungen im Detail:
Durch das Gesetz soll die Familie gestärkt werden und die Beschäftigung innerhalb privater Haushalte bürgerfreundlicher umgestaltet und gefördert werden. Mit all diesen genannten Maßnahmen werden die Familien um gut zwei Milliarden Euro jährlich entlastet.

Im Einzelnen geht es um folgende Regelungen:

* Der Kinderfreibetrag wird für jedes Kind von 3.648 Euro auf 3.864 Euro erhöht.
* Insgesamt werden die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 Euro auf 6.024 Euro angehoben.
* Das Kindergeld steigt für die ersten beiden Kinder von 154 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder auf 195 Euro.
* Die steuerliche Förderung für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, einschließlich Pflegeleistungen, wird stark vereinfacht und erweitert. Die Förderung beträgt zum 1. Januar 2009 einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens 4.000 Euro pro Jahr.
* Jeweils zum Schuljahresbeginn erhalten Kinder von SGB II und SGB XII Beziehern eine zusätzliche Leistung für die Schule von 100 Euro.
Dieses Schulbedarfspaket wird leider nur bis zur 10. Klasse bezahlt.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zuerst nicht zugestimmt. Darüber verhandelte der Vermittlungsausschuss. Heute machte der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat endgültig den Weg frei für die geplante Erhöhung des Kindergeldes und des steurlichen Kinderfreibetrages. Die bereits im Gesetz (FamLeistG) beschlossenen höheren Zuwendungen waren zwischenzeitlich fraglich, weil die Länder sich gegen Mehrkosten wehrten und verlangten eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindergelderhöhung.

Im Vermittlungsausschuss wurde nun eine Einigung über die Kostenverteilung gefunden. Danach trägt der Bund 74 Prozent der Kindererhöhung, die Länder 26 Prozent. Am Freitag kann der Bundesrat die neuen Familienleistungen absegnen.


Anlässlich der Beschließung des Familienleistungsgesetzes erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg:

"Unsere Bemühungen zur Schaffung von kostenlosen Kindergartenplätzen ab dem ersten Lebensjahr müssen wir massiv verstärken. Die SPD wird weiter für den Anspruch auf kostenlose und qualitativ hochwertige Bildung von der Kita bis zum ersten Studien- oder Berufsabschluss kämpfen.

Die Maßnahmen des jetzt beschlossenen Gesetzes reichen bei weitem nicht aus, die Situation der Familien in Deutschland grundlegend zu verbessern. Hierzu gehört vor allem auch die flächendeckende Einführung einer verlässlichen Ganztagsschule, die für mehr Chancengleichheit und für die Entlastung berufstätiger Eltern sorgen muss. Das Schulbedarfspaket bis zum Abitur, wie es die SPD-Bundestagsfraktion vorgesehen hatte, war mit der Union auch in weiteren Verhandlungen nicht zu machen. Der Koalitionspartner wolltenur mitmachen, wenn er dafür noch mehr Steuervergünstigungen für reiche Eltern erhalten hätte. Wir werden also als SPD in der nächsten Regierung dafür kämpfen müssen.

Ein Schulsystem, bei dem schon frühzeitig die Weichen einer Zwei-Klassen-Gesellschaft installiert sind, ist von vorgestern. Jedes Kind hat den berechtigten Anspruch an unsere Gesellschaft, alles vorzufinden und nutzen zu können, was zu seiner optimalen geistigen Entwicklung beitragen kann. Viele Konservative halten leider immer noch an einer die Gesellschaft spaltenden Bildungspolik fest. Sie sind für uns keiner Partner."

Den Gesetzentwurf können Sie HIER als Download herunterladen.

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