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Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourching"

Veröffentlicht am 12.06.2016, 16:03 Uhr     Druckversion

Birgit Herdejürgen zur

Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourching"

Externe Expertisen hinzuzuziehen ist ein normales Geschäft.

Birgit Herdejürgen:

Externe Expertise hinzuzuziehen, ist normales Geschäft

 

Gesetzentwürfe werden in dieses Parlament eingebracht, hier diskutiert und hier verabschiedet. Wir sind die Legislative, die gesetzgebende Gewalt und damit ist schon der Begriff des Gesetzgebungs-Outsourcings irreführend. Den Job nimmt uns niemand ab.

Ist es zulässig für Fraktionen oder Regierung, externe Expertise hinzuzuziehen, um den Herausforderungen immer komplexer werdender  Zusammenhänge mit Gesetzesvorhaben angemessen gerecht zu werden? Natürlich ist es das! Das ist das normale Geschäft des Landtages. Nichts anderes machen wir in Ausschussberatungen und Anhörungen. Nichts anderes machen wir als Abgeordnete bei Gesprächen außerhalb dieses Parlaments. Und natürlich tut dies auch die Regierung, denn Stellenabbau und Spezialistenvorhalt für jedes Thema ist nicht kompatibel.

Wir beurteilen Gesetze nach ihrem Inhalt. Wer die inhaltliche Bewertung von der Quelle abhängig macht, sollte mal die eigene Urteilsfähigkeit überprüfen. Wer den Inhalt für gut befindet, wenn die Quelle gefällt, den gleichen Entwurf aber ablehnt, wenn es Vorbehalte gegen einen Berater gibt, zeigt gerade nicht die Unabhängigkeit des Abgeordneten, die ich allerdings allen Mitgliedern meiner Fraktion unterstelle. Ich gebe zu, manchmal ist es mühsam, allein zu denken – mit etwas Übung gelingt es erfahrungsgemäß ganz gut – bei den meisten. Nun gibt es diesen Antrag der Piraten, der die Benennung der Quellen bei Gesetzentwürfen von Fraktionen und Regierung einfordert.

Wie habe ich mir das vorzustellen? Heinz Hollerbusch kommt in mein Büro, erklärt mir, dass er im Entwurf des Landesnaturschutz-Gesetzes einen eklatanten Fehler entdeckt hat und drückt mir dann einen Zettel mit einem alternativen Formulierungsvorschlag in die Hand. Ich finde den Hinweis schlüssig. Meine Kollegin Sandra Redmann ebenfalls und deshalb findet die Formulierung Eingang in den entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz.

Muss ich den Namen „Heinz Hollerbusch“ jetzt unter diesen Antrag setzen? Ich hatte ihm eigentlich Vertraulichkeit zugesagt. Im Übrigen gehört das vertrauliche Gespräch, auch möglicherweise mit einem Juristen, zu den Rechten, die mir in der Unabhängigkeit der Abgeordneten zustehen. Im Sinne der Antragsbegründung könnte dies natürlich als „undurchsichtiger Einfluss Externer“ bezeichnet werden. Putzig ist, dass dieser Transparenzvorschlag ausgerechnet von dem Abgeordneten kommt, der den Steuerzahlern vorenthält, wo er geboren ist, wo er (im Sinne der neuen Heimatbezogenheit der CDU) wohnt oder ob er überhaupt wohnt.

Bereits in der ersten Debatte ist viel zur Unausgegorenheit und Inkonsistenz des Piratenvorschlags gesagt worden. Das muss ich jetzt nicht wiederholen. Gut gemeint ist nicht zwangsläufig gut gemacht. In diesem Fall würde ich schon das erste Attribut nicht uneingeschränkt beanspruchen. Der Vorschlag der Piraten ist unausgegoren und daher nicht praktikabel. Wir lehnen den Antrag ab.

 

 

 


 

Homepage: Birgit Herdejürgen, MdL


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