Jörn Thießen

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Veröffentlicht am 09.11.2007, 09:42 Uhr     Druckversion
Jörn Thießen lehnt Vorratsspeicherung ab

In einer persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung über das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG begründet Jörn Thießen seine Ablehnung.

Ich stimme dem vorliegenden TKÜ-Gesetzentwurf und der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu. Obwohl sich dank intensiver Debatten der vergangenen Wochen einzelne Verbesserungen in beiden Entwürfen ergeben haben, sind sie im Kern für mich als Bundestagsabgeordneten und evangelischen Pastor nicht zustimmungsfähig.

Für mich sind weder ermittlungstaktische noch strafprozessuale Gründe stichhaltig genug, um ein hohes Rechtsgut wie die Zeugnisverweigerung de facto so auszuhöhlen, dass sie für die Praxis bedeutungslos zu werden droht. Als Politiker weiß ich, dass ich mir um den verantwortlichen Umgang staatlicher Stellen und unserer Justiz sowohl mit erhobenen Verkehrsdaten als auch mit Erkenntnissen aus Überwachungsmaßnahmen keine Sorgen machen muss. Als Seelsorger weiß ich aber auch, dass schon die Erhebung dieser Daten, die bloße Möglichkeit der verdeckten Erkenntnisgewinnung aus Gesprächen mit dem Anwalt oder Pastor, wie sie auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs nicht mehr zu verhindern ist, etliche Menschen davon abhalten wird, unseren Vertrauensschutz in Anspruch zu nehmen.

Aus der Sicht der Betroffenen ist es unerheblich, ob auf die Verwendung aus Abhörmaßnahmen oder Provider-Logfiles gewonnener Daten verzichtet werden kann, wenn sie in die Sphäre geschützter Berufe fallen. Menschen scheuen davor zurück, rückhaltlos und offen die Wahrheit zu sagen, wenn sie nicht sicher sein können, dass die Vertraulichkeit des Gesprächs gewährleistet ist. Tritt der vorliegende Gesetzentwurf aber in Kraft, kann absolute Diskretion nicht mehr zugesichert werden. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für Abhörmaßnahmen, sondern auch für die Speicherung der Verkehrsdaten der Telekommunikation. Wer seinen Abgeordneten anruft, muss zukünftig gewahr sein, dass der Anruf als Datum gespeichert wird, ja selbst bei einem erfolglosen Verbindungsaufbau auch diese Tatsache möglicherweise in einer Datei landet.

Für meine Entscheidung sind nicht Mängel der Entwürfe ausschlaggebend: Hier wäre beispielhaft die sachlich nicht zu rechtfertigende Unterscheidung zwischen absolutem und relativem Vertrauensschutz bei Anwälten zu nennen - relativ, wenn es sich um Zivilrechtsfragen handelt, absolut bei Strafverteidigungen.

Wir müssen Verständnis für Menschen haben, die sich besonders in Krisensituationen, etwa wenn sie Kenntnis von geplanten Straftaten haben, vorbehaltlos mitteilen können müssen. Im seelsorgerischen Gespräch kann ich versuchen, Einfluss zu nehmen, ihre Kenntnisse mit der Polizei zu teilen. Die Gefahr, dass es aufgrund eines berechtigten Misstrauens zu solchen Gesprächen mit dem Seelsorger gar nicht mehr kommt, veranlasst mich zur Ablehnung dieses Gesetzentwurfs.


Kommentare
RE:Jörn Thießen lehnt Vorratsspeicherung ab, Susanne Krumpholz, (14.11.2007, 02:51 Uhr)
RE:Jörn Thießen lehnt Vorratsspeicherung ab, Jelle, (10.11.2007, 15:53 Uhr)
RE:Jörn Thießen lehnt Vorratsspeicherung ab, Martin Preuschhof, (09.11.2007, 18:58 Uhr)
RE:Jörn Thießen lehnt Vorratsspeicherung ab, Uwe Winter, (09.11.2007, 16:55 Uhr)
 
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