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Entscheidung über Fracking verschoben

Veröffentlicht am 14.07.2015, 18:01 Uhr     Druckversion

Auf Drängen der SPD ist die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben worden. Die Gespräche innerhalb der Koalition sind zwar weit fortgeschritten, aber es gibt immer noch wichtige Punkte zu klären. Ein „Hauruckverfahren“ vor der parlamentarischen Sommerpause wird es jedenfalls nicht geben.

Die SPD-Bundestagsfraktion will den Entwurf des Regelungspakets an entscheidenden Punkten verbessern. So soll der Bundestag im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort haben (Parlamentsvorbehalt). Die von der Union hineinverhandelte Expertenkommission darf nur eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion haben, die sie im Rahmen von Erprobungsmaßnahmen ausübt. Die Verantwortung für Umwelt und Menschen muss weiter in den Händen des demokratisch gewählten Parlaments liegen und darf nicht an irgendwelche Kommissionen übertragen werden.

Weiter ist im vorliegenden Gesetzentwurf die Anzahl der Probebohrungen nicht begrenzt. Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss aber auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden. Darüber hinaus strebt die SPD eine Beteiligung der Länder gemäß des Koalitionsvertrags im Rahmen der Probebohrungen an.

Konsens zeichnet sich mit der Union in anderen bisher strittigen Fragen ab, etwa darüber, dass auch Fracking zur Erdölgewinnung (nicht nur Erdgas) sowie auch unterhalb von 3000 Metern ausgeschlossen werden muss. Zudem sollen Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln bundeseinheitlich geregelt werden.

Die noch offenen Punkte werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner klären. Dabei muss der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelten.

Ich weiß natürlich, dass das Regelungspaket hinter den Forderungen aus Rendsburg-Eckernförde zurückbleibt. Unser Kreisverband hatte Anfang des Jahres in einer Resolution gefordert, durch eine Änderung des Bergrechts konventionelles und unkonventionelles Fracking gesetzlich zu verbieten.

Dazu stehe ich und streite ich auch nach wie vor.

Die Abordnung Schwansener Bürgerinnen und Bürger, die Ende März – organisiert durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen- durch meine Vermittlung in Berlin ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesumweltministerium,Florian Pronold, führen konnte, war mir dabei eine große Unterstützung.

Einige finden, dass bereits jetzt ein gutes Regelungspaket vorliegt, das ein rechtliches Vakuum beim Fracking ausfüllt. Sämtliche Umweltstandards werden erheblich verbessert, gleichzeitig wird Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen geschaffen. Damit nehmen die vorliegenden Gesetzentwürfe endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat.

Ein Scheitern dieses Gesetzes würde bedeuten, dass Fracking mit umweltschädlichen, nicht klar definierten Standards nicht ausgeschlossen werden kann. Ob ich dem zustimmen kann, kann ich aber erst entscheiden, wenn alle Fragen ausverhandelt sind und ein fertiges Gesetzespaket auf dem Tisch liegt.

Sönke Rix MdB

Homepage: SPD Rendsburg-Eckernförde


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