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Schulbegleitung muss sichergestellt werden!
Herausgeber: SPD Kreis Plön am: 13.03.2014, 08:23 Uhr

Pressemitteilung

13.3.2014

Schulbegleitung muss sichergestellt werden!

Nach einem kürzlich gefassten Beschluss des Landessozialgerichts soll primär die Schule 

und nicht mehr der Sozialhilfeträger dafür verantwortlich sein, dass Kinder mit Behinderung 

im Unterricht einen Schulbegleiter in Anspruch nehmen können.



Das wird gravierende Folgen haben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, aber unanfechtbar. An den Schulen können dadurch erhebliche Betreuungslücken entstehen, die für die betroffenen Kinder 

gewichtige Folgen haben könnten. Schule und Schulträger werden diese Lücken zurzeit nicht

füllen können. 

Um die Auswirkungen auf den Kreis Plön bewerten zu können, bitten SPD, Bündnis 90/Die 

Grünen und die FWG die Kreisverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 Wie viele Kinder im Kreis Plön erhalten eine Schulbegleitung im Rahmen der 

Eingliederungshilfe?

 Wie viele Kinder erhalten eine Schulbegleitung im Rahmen der Jugendhilfe?

 Wurden bisher im Kreis Plön Kostenübernahmen abgelehnt mit der Begründung, dass

hier vorrangig die Schule zuständig sei? Falls ja, wie oft?

 Ist zu erwarten, dass durch das aktuelle Urteil des Sozialgerichts eine kurzfristige 

Änderung der bisherigen Bewilligungspraxis eintritt?

 Wie gedenkt die Verwaltung die notwendigen Unterstützungsbedarfe angesichts der 

veränderten Rechtslage kurzfristig sicher zu stellen?

Martin Drees, Bündnis 90/Die Grünen: „Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Frau 

Waltraud Wende hat angekündigt, im Mai ein Konzept vorzulegen, in welchem die 

drängenden Fragen der Inklusion im Bereich Schule geregelt sein sollen. Das ist ein 

positives Zeichen. Um bis dahin jedoch keine Betreuungslücken für Kinder mit Behinderung 

im Bereich der Schulbegleitung entstehen zu lassen, beantragen wir diesen Beschluss im 

Sozialausschuss und im Schulausschuss zu fassen:

Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, sicher zu stellen, dass im Kreis Plön keinem Kind mit 

Behinderung die notwendige Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltags verwehrt 

wird. Bis zu einer endgültigen Regelung durch die Landesregierung sollen entsprechende 

Anträge auf Schulbegleiter nicht unter Verweis auf den kürzlich ergangenen Beschluss des 

Landessozialgerichts abgelehnt werden.

„Wir sind der Auffassung, dass eine Schulbegleitung in jedem Fall sichergestellt werden 

muss. Sie sind  unverzichtbare Wegbegleiter für Kinder und Unterstützung für Lehrerinnen 

und Lehrer und geben den Kindern Struktur im Unterricht, Sicherheit und Orientierung im 

sozialen Umfeld. Ihre Arbeit wird immer dann notwendig, wenn Kinder und Jugendliche 

aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf individuelle Hilfestellung angewiesen sind und sie 

unterstützen die Selbstbestimmung dieser jungen Menschen.“ so Kai Bellstedt, SPD, und 

Bettina Hansen, FWG. 


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