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Kommunale Wärmeplanung in Lübeck
Veröffentlicht am 31.07.2023, 18:41 Uhr
Lübeck. 31.7.2023. Wie heizen die Lübecker:innen klimafreundlich? Die Grundlagen werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ des Bundes geregelt. Das Gesetz soll Anfang September 2023 beschlossen werden.
Ca. 35% des End-Energieverbrauchs in Deutschland entstehen durch Heizen von Gebäuden und deren Versorgung mit Warmwasser (Gebäudesektor). Das verursacht etwa 30% aller CO2-Emissionen. Hier ist also ein wichtiger Ansatzpunkt zur Klimaneutralität.
Im geplanten GEG sollen neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65% mit erneuerbarer Energie betrieben werden. In Neubaugebieten gilt diese Vorgabe ab 1.1.2024. Bei Bestandsgebäuden greift dies erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Der Hauptausschuss der Lübecker Bürgerschaft hatte eine kommunale Wärmeplanung im April 2023 angeschoben (VO/2023/11969), sie soll bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Gesetzlich hätte man Zeit bis Mitte 2026.
Im Grundsatz können funktionierende Gas- und Ölheizungen weiter genutzt werden. Fossile Brennstoffe dürfen aber längstens bis 31.12.2044 eingesetzt werden. Aus der kommunalen Wärmeplanung wird für alle Bürger:innen sichtbar, welche Möglichkeiten zur Wärmeversorgung in ihrer Straße zur Verfügung stehen (werden). Auf dieser Basis entscheiden sich Eigentümer dann für die beste Form: Fernwärme, Strom, klimaneutrales Gas, Holz, Pellets,etc.
Aktuell dürfen Hausbesitzer sogar noch in bestehenden Gebäuden bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung neue Gas- oder Ölheizungen einbauen, Gasheizungen müssen dann aber schon wasserstofffähig sein. Verpflichtend ist aber eine individuelle Energieberatung, da ggf. hohe Kosten durch einen steigenden CO2-Preis entstehen. Und ab 2045 darf ja nicht mehr fossil geheizt werden. Zudem müssen bei neuen Gasheizungen stufenweise mehr klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan, Wasserstoff, etc. genutzt werden, ab 2029 sind es 15%, ab 2035 sogar 30% und ab 2040 schon 60%. Für Lübeck müssten sicherlich schärfere Bedingungen gelten, da hier Klimaneutralität zu 2040, eventuell sogar bis 2035 hergestellt werden soll. Da wären neue Öl- oder Gasheizung kontraproduktiv. Durch die Steuerung eines CO2-Preises rechnet sich aber die Anschaffung einer neuen klimafreundlichen Heizung, auch durch staatliche Förderung, bis zu 70% der Investitionskosten. 30% Förderung gibt es als Sockel. Wenn das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen unter 40000 Euro beträgt, dann gibt es weitere 30% Förderung. Wer schnell (noch vor 2028) umrüstet bekommt einen 20%-Bonus, danach zwei-jährlich 3% weniger Bonus. Die Förderung ist aber auf maximal 70% gedeckelt. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30000 Euro. Außerdem sollen zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 90000 Euro geben.
Welche klimafreundlichen Heizungen gibt es? Wärmenetze, Wärmepumpen, Stromdirektheizung, solarthermische Anlagen, Heizung mit Biomasse oder Wasserstoff, Hybridheizungen (Mischformen von Heizungen).
Was gilt für Mieter:innen? Da die Vermieter:innen auch mindestens eine 30%-Sockelförderung erhalten, können sie entsprechend nur die übrigen Investitionskosten über eine neue Modernisierungsumlage in Höhe von 10% auf Mieter:innen umlegen, wenn sie die Förderung in Anspruch genommen haben und auch von der umlagefähigen Summe abgezogen haben. Diese Umlage wir auf maximal 50cent pro Quadratmeter begrenzt, bei einer typischen 70qm-Wohnung beträgt die Umlage 35 Euro. Ggf können Härtefälle geltend gemacht werden.
Quelle: Fi2, Fraktion intern, Ausgabe 2, Juli 2023, SPD Fraktion im Bundestag, sowie Infos aus dem Lübecker Politik-Informationssystem.