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Dienstag 14. Mai 2024, 19:00 Uhr

Ortsvereins-Versammlung SPD St. Lorenz Nord:
Restaurant Alte Feuerwache
Hansestraße 24-26
23558 Lübeck

 

Bürgerschaft

Lübecker Mietspiegel 2023

beschlossen in der Bürgerschaft am 25.1.2024

Eine Übersicht über im Mai 2023 gezahlten Mieten für den nicht preisgebundenen Wohnraum. Die ausgewiesenen Mieten werden "ortsübliche Vergleichsmiete" genannt. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB. Er wird alle zwei Jahre erhoben.

Für eine freifinanzierte Wohnung liegt die mittlere Netto-Kalt-Miete bei 8,46 € pro Quadratmeter. Die jährliche Steigerung liegt bei 5,1%.

Lübecker-Mietspiegel-2023.pdf

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Fraktion SPD & FW unterstützt Initiative Klimaentscheid Lübeck und bringt Antrag in die Bürgerschaft ein 

Lübeck, 16. Oktober 2023 - Erst vor kurzem hatte der Zusammenschluss Lübecker Bürgerinnen und Bürger mehr als 11.000 Unterschriften für eine konkrete Umsetzung des Klimamasterplans an Bürgermeister Jan Lindenau übergeben. Die Initiative Klimaentscheid Lübeck setzt sich als parteiunabhängige Vereinigung engagierter Lübecker Bürgerinnen und Bürger dafür ein, einen überarbeiteten Masterplan zum kommunalen Klimaschutz zu entwickeln. Ziel ist es, die Klimaneutralität früher zu erreichen, um so einen nachhaltigen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise zu leisten.

„Die Forderung, bereits bis zum Jahr 2035 Klimaneutralität für die Hansestadt Lübeck zu erreichen, ist ein zentrales Thema unseres aktuellen Bürgerschaftsprogramms, so Peter Petereit (Fraktionsvorsitzender SPD & FW). „Somit ist es nur folgerichtig, die Initiative und die Unterzeichnenden in ihrem Anliegen zu unterstützen“.

Wir als SPD & FW unterstützen die Ziele der Initiative und bringen einen Antrag in die Bürgerschaft ein, der die Umsetzung der im Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen in unveränderter Form vorsieht. Die Annahme dieses Antrags wäre nicht nur ein Erfolg für die Bürgerinitiative, sondern auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt. 

Marek Lengen, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion SPD & FW: „Mit über 11.000 gesammelten Unterschriften hat die Initiative Klimaentscheid Lübeck eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass das Anliegen von großer Bedeutung ist und die Politik diesem Anliegen die gebührende Aufmerksamkeit schenken sollte.“  

Mit dem Beschluss von CDU, Grüne und FDP in der letzten Bürgerschaft auch die bereits begonnenen Maßnahmen und Aktivitäten einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen, wird der Umsetzungsprozess deutlich verlangsamt. Diese Zeit haben wir nicht, sondern müssen schnellstmöglich in die Umsetzung kommen. Die Anpassung des Masterplans mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 steht dem nicht entgegen.

„Wir gehen davon aus, dass sich für unseren Antrag eine breite Mehrheit findet und laden daher alle anderen demokratischen Parteien in der Bürgerschaft ein, den Antrag zu unterstützen,“ so Petereit.  

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Städtischer Masterplan Klimaschutz
VO/2022/11480-01
SPD und FW&GAL
am 14.2.23 im USO mit 14 Ja / 1 Nein angenommen
am 30.3.23 in Bürgerschaft mit 22 Ja / 18 Nein beschlossen
am 28.9.23 in Bürgerschaft in aktualisierter Form mit vielen Einzelmaßnahmen und 7 zusätzlichen Stellen beschlossen

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei den Arbeiten zum städtischen Masterplan Klimaschutz zwei mögliche Szenarien vorzulegen, die hinsichtlich der Maßnahmen so angepasst werden, dass darin Klimaneutralität für die Hansestadt Lübeck insgesamt bis 2040 und alternativ bis 2035 verankert werden.

Bericht zum Stand der Umsetzung: (Stand 12.7.23)

Der MAKS zeigt die aktuellen Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung zur Erreichung der Klimaneutralität auf. Im MAKS wird zusätzlich ausführlich erläutert, dass durch kommunales Handeln etwa 30% der Treibhausgase Lübecks eingespart werden können. Die restlichen Emissionen müssen durch Maßnahmen anderer Akteure – z.B. bundespolitische Rahmensetzung – erfolgen. Daraus folgt, dass der MAKS darauf ausgerichtet werden kann, dass die Kommune alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bereits bis 2035 ausschöpft anstatt erst bis 2040. Wenn 2035 das politisch festgelegte Zieljahr werden soll, müssen die Maßnahmen und Aktivitäten des MAKS schneller umgesetzt werden. Die derzeitige Engstelle ist die Personalkapazität: Der in den Maßnahmenblättern dargelegte Personalbedarf muss dann kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. 

Der MAKS ist darüber hinaus ein lebendes Dokument und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Alle Möglichkeiten, die sich in Zukunft durch verändernde Rahmenbedingungen auftun, müssen in den MAKS aufgenommen werden. Deshalb ist die zweite Bedingung für eine frühere Klimaneutralität die regelmäßige Aktualisierung und Erweiterung der Aktivitäten bei der Fortschreibung des MAKS.  

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Zur Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck (30.3.2023)
in Bürgerschaft am 30.3.2023 mit 24 Ja Stimmen (im Wesentlichen SPD & FW/GAL & Grüne) und 16 Nein beschlossen:

Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:

  • Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von  17,6 Mio. € und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio.€ konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio € und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. € keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.

  • Vor jeder Instandsetzung von Geh- / Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh- / Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.

  • In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh- / Radwegen, sowie der Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.

  • In einer App / auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Mängeln ein gesonderter Teil für Geh- / Radwegevorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Mängel sollte transparent für die Meldenden erfolgen.

  • Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte / zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- / Radverkehr verbessert wird. Dies kann z.B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.

  • Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad- / Gehwegen werden Rad/ Gehwege an den Ein- / Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.

  • Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.

  • Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet,insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.

  • Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z.B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.

  • Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.

Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.

Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung / Beauftragung vorzustellen.

Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.

Hinweis zum Beschluss:

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Stand 6/2023: Der Bürgerschaft wird nach der Sommerpause 2023 ein Bericht zur Umsetzbarkeit und den daraus resultierenden Folgen dieses Antrags vorgelegt. Für die Haushaltsplanung 2024 hat der Beschluss soweit wie möglich Beachtung gefunden.

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Grundlagenbeschluss Flächennutzungsplan und Verkehrsentwicklungsplan
Bürgerschaft Do 30.6.2022 - VO/2021/10558-08-01 Änderantrag von CDU&SPD mit 26 Ja / 15 nein beschlossen
dazu Originalantrag VO/2021/10558 mit 28 Ja / 13 Nein

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag VO/2021/10558 wird wie folgt geändert:

Die Beschlüsse der Lübecker Bürgerschaft zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Für die Ausarbeitung der jeweiligen Bebauungspläne sollen verbindliche Planungsgrundsätze und ein Festsetzungskatalog für die klimaangepasste Stadtentwicklung entwickelt werden.

Basierend auf den Inhalten des Stadtentwicklungsdialogs wird der Bürgermeister beauftragt, bei der Erstellung eines neuen FNP und VEP folgende Grundsätze umzusetzen:

  1. Im Entwurf des FNP werden in Anlehnung an die Szenarien 35 ha Wohnbaufläche und 250 ha Gewerbefläche (jeweils brutto; zusätzlich zu den bereits laufenden B-Plänen und den bereits im Wartestand befindlichen Planungsvorhaben) dargestellt. Es sind darüber hinaus Potenzialflächen zu prüfen, auf denen Großansiedlungen (brutto 20 ha und mehr) realisiert werden könnten. Der Bürgermeister möge aufzeigen, wo durch Kooperationen mit dem Umland weitere Flächenpotenziale zur Entwicklung erschlossen werden können. Eine Erschließbarkeit durch Wasserstraße oder Schienenverkehr sollte berücksichtigt werden.
  2. Für den VEP werden in Anlehnung an die Szenarien folgende Modal-Split-Zielwerte zugrunde gelegt: 30% Kfz (davon mindestens die Hälfte mit emissionsfreiem Antrieb), 26% Fahrrad, 20% ÖPNV, 24% Fußverkehr. Die Werte können variieren, solange der Zielwert von über 70% für den Umweltverbund gewahrt bleibt.

Im Rahmen einer Mobilitätswende ist der Anteil des ÖPNV am leistungsorientierten Modal Split kontinuierlich auf 40% zu steigern. Dafür soll vorrangig auf allen Hauptverkehrsstrecken (in denen heute in der Hauptverkehrszeit mindestens 6 Busfahrten pro Stunde stattfinden, - oftmals jedoch als Pulkfahrten) der Busverkehr im 10-Minuten-Takt („Lübeck-Takt“) organisiert und die Busbeschleunigung gemäß VO/2021/10443-01 vorangebracht werden.

  1. Zusätzliche Bauflächen werden vorzugsweise in städtebaulich integrierten Lagen oder unter Anwendung der aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck (gemäß Grundsatzbeschluss zur aktiven Baulandentwicklung Anhang Anl. C) umgesetzt. Eine Ausweisung von schnell entwickelbaren Bauflächen im Außenbereich ist gleichrangig zu betreiben.

Die Anlage D wird als mögliches Planungskonzept zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dazu konkrete Umsetzungsvorschläge zur Beschlussfassung des VEP zu benennen, deren Auswirkungen umfassend zu beschreiben und hierfür ein Finanzierungskonzept zu unterbreiten.

Bericht zum Stand der Umsetzung:   Stand 8/2022:

Der Antrag zeigt die Rahmenbedingungen für den FNP und den VEP auf. Diese werden als Zielwerte für die Planwerke zugrunde gelegt und planerisch umgesetzt. Der FB 5 betrachtet diesen Antrag somit als erledigt.

Original-Antrag VO/2021/10558

Basierend auf den im Rahmen des Stadtentwicklungsdialogs unter https://uebermorgen.luebeck.de/projekte/stadtentwicklungsdialog/index.html aufgeführten Inhalten der Stadtentwicklungsszenarien A, B, C und D wird der Bürgermeister wie folgt beauftragt:

  1. Im Entwurf des Flächennutzungsplans werden in Orientierung an das „Szenario C“ 25 ha Wohnbauflächen (brutto; zusätzlich zu den bereits laufenden B-Plänen) und 200 ha Gewerbeflächen (brutto) dargestellt.
  2. Für den Verkehrsentwicklungsplan werden die Modal Split-Zielwerte des „Szenario C“ zugrunde gelegt (30% Kfz, 27% Fahrrad, 17% ÖPNV, 26% Fußverkehr). Die Werte können variieren, so lange der Zielwert von 70% für den Umweltverbund gewahrt bleibt.
  3. Aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche eine starke Zustimmung zum „Szenario D“ zum Ergebnis hat, werden folgende Ergänzungen beschlossen:
  4. Zusätzliche Bauflächen werden ausschließlich in städtebaulich integrierten Lagen oder unter Anwendung der aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck (gemäß Anhang) umgesetzt.
  5. Um die Ziele der Verkehrswende zu erreichen, wird beim ÖSPV (Busverkehr) ein Paradigmenwechsel hin zu einer verkehrswendeorientierten Planung vollzogen.
  6. Die Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und das Erreichen der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den FNP und den VEP.