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Staatliche Hilfe durch Wohngeld
Herausgeber: SPD-St. Lorenz-Nord am: 19.11.2022, 19:00 Uhr

Lübeck/Moisling. Die Energiekrise führt zu drastischen Geldsorgen und Existenzängsten bei vielen Bürgern. Einige haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Wie bekomme ich Hilfe, wenn das Geld für die Miete und Energiekosten nicht reicht? Unter diesem Thema haben die Vorsitzenden vom SPD-OV Moisling, Sandra Odendahl und Michael Tietz, am Freitag, 18. November 2022 eingeladen. Es informierten Pia Steinrücke und Dr. Matthias Rasch. In diesem Artikel finden sich die wichtigsten Empfehlungen und Informationen für Bürger:innen.


Als Experten waren die Sozialsenatorin der Hansestadt Lübeck, Frau Pia Steinrücke, und der Geschäftsführer der städtischen Grundstücksgesellschaft TRAVE mbH, Herr Dr. Matthias Rasch, zu Gast und beantworteten drängende Fragen der anwesenden Bürger.


Neben einigen Einmaleffekten, wie Energiepauschale und Energiezuschuss im Dezember, bedeutet „Wohngeld“ eine strategisch dauerhaftere Lösung. Erforderlich hierzu ist jedoch, dass die Bürger aktiv einen Antrag stellen. Die Sozialsenatorin erwartet etwa eine Verfünffachung der Anträge und eine Verdreifachung der positiven Bewilligungen für Wohngeld. Um dieses zu gewährleisten, wurden gerade 14 neue Stellen für die Hansestadt Lübeck ausgeschrieben und es wird gehofft, dass diese trotz Fachkräftemangel schnell besetzt werden können. Lübeck hat noch den Vorteil, dass der Haushalt 2023 schon im September verabschiedet worden ist, so dass die Besetzungsverfahren eher als in anderen Kommunen erfolgen könnten.


Gerade viele erwerbstätige Geringverdiener haben künftig Anspruch auf Wohngeld. Hierzu muss aber aktiv Kontakt zum Wohngeldamt aufgenommen werden, also der Bereich Soziale Sicherung. Informationen gibt es unter www.luebeck.de/wohngeld . Dieses sollte möglichst sofort, also noch im November und Dezember 2022 erfolgen, damit der Antrag in Bearbeitung ist und mit der neuen Wohngeldreform zum 1.1.2023 auch höhere Beiträge gezahlt werden können, so Senatorin Steinrücke. In der Vergangenheit betrug das Wohngeld oft 180 Euro oder weniger. Ab 2023 könnte sich der Betrag verdoppeln und wird dann jeden Monat ausbezahlt. Grundlage der Berechnung sind die Anzahl und das jeweilige Einkommen der Wohnungsbewohner, deren Steuer- und Sozialversicherungspflicht und die „Kaltmiete“, nicht aber die direkten Heizkosten. Ab Januar 2023 erhält eine Person im Wohngeldbezug einen Heizkostenzuschuss von 415 €, und ein Zwei-Personen-Haushalt 540 €, sowie 100 € für jede weitere Person. Wahrscheinlich gibt es auch schon jetzt viele Bürger, die sich nicht trauten, Wohngeld einzureichen, oder die den Aufwand scheuten, weil es sich nur um vermeintlich kleinere Summen handelte. Das ist jetzt aber anders und es sollte jeder diese Gelegenheit nutzen, um Zuschüsse und höhere monatliche Bewilligungen zu erhalten. Wichtig: Rückwirkend gibt es das nicht, sondern frühestens ab Antragstellung.


Matthias Rasch von der Wohnungsgesellschaft TRAVE wies darauf hin, dass es die unterschiedlichsten Energieversorger gibt, die alle sehr individuelle Verträge mit Gas- oder Öllieferanten abgeschlossen haben und die Heizkostenabrechnungen in der Regel jährlich rückwirkend durchführen. Nur diese Endrechnungen sind relevant und Zahlungsverpflichtung für die Mieter. Monatlich wird ein Abschlag gezahlt. Sollte dieser unangemessen hoch erscheinen (z.B. siebenfach mehr als bisher), empfiehlt es sich, die Verbraucherzentrale oder einen Mieterschutzverein aufzusuchen. Rechtliche Einzelberatungen dürfen weder die Stadt noch die städtische Gesellschaft anbieten.


Im Dezember 2022 wird eine Energie-Abschlagzahlung in Höhe des September-Abschlags vergütet bzw. verrechnet.


Sollte es aufgrund hoher Nachforderungen Zahlungsschwierigkeiten geben, sorgen in der Hansestadt Lübeck drei Anlaufstellen dafür, dass es zu keiner Heizungs- oder Stromabstellung kommen muss: der städtische Bereich soziale Sicherung, das Jobcenter und die Stadtwerke Lübeck. Betroffene Bürger mögen sich dann bitte umgehend an eine der genannten Stellen wenden, um Zwangsabschaltungen zu verhindern. Diese Möglichkeiten werden als „Clearingstelle“ bezeichnet. Da möglicherweise rechtmäßige Zahlungsforderungen existieren, müsste man auf Ratenzahlungen oder andere Ausgleiche eingehen, je nach persönlicher Lage.


Die Strompreisbremse, die Gaspreisbremse und die Fernwärmebremse sorgen dafür, dass der Energiepreis für Privatverbraucher nicht ganz durch die Decke geht. Aber Energiesparen ist trotzdem angesagt, weil die Grenzen noch relativ hoch angelegt sind und auch 20% Sparen von jedem Bürger eingefordert wird. D.h. nur 80% der Vorjahresverbrauche werden gedeckelt, allerdings bei einem Preis von 40 cent je kWh bei Strom, 12 cent je kWh bei Gas, und 9,5 cent je kWh bei Fernwärme.


Hier sind die Entlastungspakete von Bund und Land Schleswig-Holstein im Überblick, zusammengestellt von unserem Bundestagsabgeordneten Tim Klüssendorf (Hansestadt Lübeck und Amt Sandesneben) und unserer Landtagsabgeordneten Sophia Schiebe (Lübeck-West), Stand vom 8.11.22:


Bund – Entlastungspaket I (Februar 2022) - Abschaffung der EEG-Umlage (07/22) - Heizkostenzuschuss für Wohngeld- & BAföG-Empfänger (08/22) - Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 ct ab Kilometer 21 (01/22) - Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder bis Einführung Kindergrundsicherung: 20€ pro Kind pro Monat (07/22) - Verlängerung Kurzarbeitergeld - Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag & Grundfreibetrag Einkommensteuer (01/22)


Bund – Entlastungspaket II (März 2022) - 300 € Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Minijobber & Selbständige (09/22) - 100 € Einmalbonus pro Kind (07/22) - 200 € Sonderzahlung für Transferleistungsempfänger (Verdopplung der im Paket I geplanten 100 €), Anpassung der Regelbedarfe in 2023 (08/22) - 9 € Ticket für drei Monate (06/22 – 08/22) - Tankrabatt – Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf europäisches Mindestmaß (06/22 – 08/22)


Bund – Entlastungspaket III (September 2022) - Einführung des Bürgergeldes & Erhöhung auf 500 € (01/23) - Anhebung Midijob-Grenze auf 2000 € (01/23) - Entfristung der Homeoffice-Pauschale - Erneute Verlängerung Kurzarbeitergeld - Erhöhung des Kindergeldes auf 250 € im Monat (01/23) - Einführung eines Deutschlandticket für 49 € pro Monat (01/23) - Vorgezogene Abschaffung Doppelbesteuerung Rente (01/23) - Abbau der Kalten Progression (01/23) - Verlängerung Absenkung Umsatzsteuer Gastronomie - Umsatzsteuersenkung auf Gas & Fernwärme auf 7% (10/22) - Keine Erhöhung des CO2-Preises - Hilfsprogramm für energieintensive Unternehmen, die Kostensteigerung nicht weitergeben können - 300 € Energiepreispauschale für Rentner (12/22) - 200 € Einmalzahlung für Studierende & Fachschüler (01/23) - Verdreifachung der Wohngeldberechtigten auf ca. 2 Millionen Bürger, Einführung dauerhafte Klima- & Heizkostenkomponente und Erhöhung auf voraussichtlich 370 € (01/23) - Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher – 415 € für eine Person, 540 € für zwei Personen, 100 € für jede weitere Person (01/23) - Beschluss zur Einführung einer Strompreisbremse & Abschöpfung von Zufallsgewinnen


Bund Strompreisbremse - Laufzeit Januar 2023 bis Ende April 2024 - Privatverbraucher & kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU): 80% des Vorjahresverbrauchs für 40 cent pro Kilowattstunde - Industrie: 70% des Vorjahresverbrauchs für 13 cent pro Kilowattstunde - Finanzierung durch abgeschöpfte Zufallsgewinne - Härtefallregelungen u.a. für Krankenhäuser, Universitätskliniken, Pflegeeinrichtungen, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Stadtwerke vorgesehen - gleichbleibende Netzentgelte in 2023


Bund Gas- und Wärmepreisbremse Privatverbraucher & KMU - Laufzeit März (ggf. Februar) 2023 bis Ende April 2024 - Gas: 80% des Vorjahresverbrauchs für 12 cent pro Kilowattstunde - Fernwärme: 80% des Vorjahresverbrauchs für 9,5 cent pro Kilowattstunde Übernahme Abschlagzahlung Dezember (+ zweite Zahlung?!) Industrie: - Laufzeit Januar 2023 bis Ende April 2024 - Gas: 70% des historischen Verbrauchs für 7 cent pro Kilowattstunde


Land Schleswig-Holstein: 8 – Punkte – Entlastungspaket 1. Beratungsprogrammoffensive für alle Altersgruppen (10 Mio €) 2. Aufstockung Klimaschutzprogramm für Bürger (um 25 Mio€ auf 75 Mio €) 3. Förderprogramm für kommunale Klimaschutzinvestitionen / Investitionen in die Wärmewende (75 Mio €, wenn sich Kommunen mit weiteren 75 Mio € beteiligen 4. Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung der Wirtschaft (15 Mio €) 5. Härtefallfonds für Bürger (20 Mio €) 6. Härtefallfonds für Vereine und Verbände (20 Mio €) 7. Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen (15 Mio €) 8. Darlehensprogramme für Unternehmen, KMU, soziale Unternehmen, Stadtwerke (500 Mio €)


 

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