Veröffentlicht am 13.03.2014, 08:23 Uhr
Pressemitteilung
13.3.2014
Schulbegleitung muss sichergestellt werden!
Nach einem kürzlich gefassten Beschluss des Landessozialgerichts soll primär die Schule
und nicht mehr der Sozialhilfeträger dafür verantwortlich sein, dass Kinder mit Behinderung
im Unterricht einen Schulbegleiter in Anspruch nehmen können.
Das wird gravierende Folgen haben. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, aber unanfechtbar. An den Schulen können dadurch erhebliche Betreuungslücken entstehen, die für die betroffenen Kinder
gewichtige Folgen haben könnten. Schule und Schulträger werden diese Lücken zurzeit nicht
füllen können.
Um die Auswirkungen auf den Kreis Plön bewerten zu können, bitten SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und die FWG die Kreisverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie viele Kinder im Kreis Plön erhalten eine Schulbegleitung im Rahmen der
Eingliederungshilfe?
Wie viele Kinder erhalten eine Schulbegleitung im Rahmen der Jugendhilfe?
Wurden bisher im Kreis Plön Kostenübernahmen abgelehnt mit der Begründung, dass
hier vorrangig die Schule zuständig sei? Falls ja, wie oft?
Ist zu erwarten, dass durch das aktuelle Urteil des Sozialgerichts eine kurzfristige
Änderung der bisherigen Bewilligungspraxis eintritt?
Wie gedenkt die Verwaltung die notwendigen Unterstützungsbedarfe angesichts der
veränderten Rechtslage kurzfristig sicher zu stellen?
Martin Drees, Bündnis 90/Die Grünen: „Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Frau
Waltraud Wende hat angekündigt, im Mai ein Konzept vorzulegen, in welchem die
drängenden Fragen der Inklusion im Bereich Schule geregelt sein sollen. Das ist ein
positives Zeichen. Um bis dahin jedoch keine Betreuungslücken für Kinder mit Behinderung
im Bereich der Schulbegleitung entstehen zu lassen, beantragen wir diesen Beschluss im
Sozialausschuss und im Schulausschuss zu fassen:
Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, sicher zu stellen, dass im Kreis Plön keinem Kind mit
Behinderung die notwendige Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltags verwehrt
wird. Bis zu einer endgültigen Regelung durch die Landesregierung sollen entsprechende
Anträge auf Schulbegleiter nicht unter Verweis auf den kürzlich ergangenen Beschluss des
Landessozialgerichts abgelehnt werden.
„Wir sind der Auffassung, dass eine Schulbegleitung in jedem Fall sichergestellt werden
muss. Sie sind unverzichtbare Wegbegleiter für Kinder und Unterstützung für Lehrerinnen
und Lehrer und geben den Kindern Struktur im Unterricht, Sicherheit und Orientierung im
sozialen Umfeld. Ihre Arbeit wird immer dann notwendig, wenn Kinder und Jugendliche
aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf individuelle Hilfestellung angewiesen sind und sie
unterstützen die Selbstbestimmung dieser jungen Menschen.“ so Kai Bellstedt, SPD, und
Bettina Hansen, FWG.
Homepage: SPD Kreis Plön