Veröffentlicht am 10.11.2014, 08:44 Uhr
Verständigung zur Stadtregionalbahn VertreterInnen von Kreistagsfraktionen aus Rendsburg-Eckernförde und Plön und von Kieler Ratsfaktionen legen Vorschlag für Weiterführung des Planungsprozesses vor.
Als Ergebnis eines einjährigen Diskussionsprozesses legten heute am 07.11.2014 die VertreterInnen mehrerer Kreistagsfraktionen aus Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie von Kieler Ratsfraktionen einen Vorschlag für die weitere Planung und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stadtregionalbahn vor. Die Beteiligten gehen davon aus, dass der Vorschlag von den erforderlichen Mehrheiten in den Kreistagen und der Kieler Ratsversammlung unterstützt wird. Im Zuge des Haushaltsverfahrens sollen die nötigen Mittel für den weiteren Planungsprozess eingestellt werden. Die LandrätInnen und der Kieler Oberbürgermeister werden beauftragt, gemeinsam mit Land und Landesverkehrsservicegesellschaft (LVS) zum Frühjahr nächsten Jahres den Gremien der Gebietskörperschaften einen Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem die weitere Planung eingeleitet wird. „Um zu einer Einigung zu kommen war es notwendig, die Grundlagen des Vorhabens grundsätzlich neu zu justieren. Wichtig war uns, einen realistischen und finanzierbaren Ansatz zu finden. An erster Stelle geht es für uns darum, durch eine detaillierte Planung die Grundlagen für einen modernen öffentlichen schienengebundenen Nahverkehr zu schaffen. Dabei geht es sowohl um die Planung einer Bahn, die die Kreisgebiete direkt mit der Kieler Innenstadt verbindet, als auch um ein darauf abgestimmtes Gesamtkonzept für den öffentlichen Nahverkehr, das sicherstellt, dass die Bahn nicht zur Benach teiligung von nicht angebundenen Teilen der Kreise führt. Deshalb werden bei der Pla nung auch alternative Streckenführungen und zusätzliche Haltepunkte geprüft. Und nicht zuletzt wollen wir uns die Chance nicht entgehen lassen, Bundes- und Landesmit tel in dreistelliger Millionenhöhe in die Region zu holen. Bei der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes wird davon ausgegangen, dass die Reaktivierung von Hein Schönberg weiter wie geplant umgesetzt wird“ betonten die Fraktionsvertreter. „Wir haben uns darüber hinaus davon verabschiedet, eine Stadtregionalbahn in einem Stück zu realisieren. Im Planungsprozess soll eine schrittweise Realisierung des Projekts vorgesehen werden“, so die Fraktionsvertreter weiter. Erwartet wird ein Vorschlag für die Realisierung einer ersten Regionalbahnlinie aus der Region in die Stadt Kiel. Hierüber soll dann zunächst nur in Kiel unter verbindlicher Bürgerbeteiligung entschieden werden. Nach der Realisierung dieser ersten Regionalbahnlinie sollen dann die Kreise über die 1 Weiterführung des Projekts, ebenfalls mit verbindlicher Bürgerbeteiligung, entscheiden. Mit der Fertigstellung der ersten Linie wird nicht vor 2020 gerechnet. Auch die Frage der Kostenverteilung des Betriebs der Stadtregionalbahn wird Gegenstand des weiteren Planungsprozesses. Hier sollen verschiedene Varianten erarbeitet werden, die insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit und den unterschiedlichen Nutzen der Gebietskörperschaften berücksichtigen. Die Kosten der Ausführungsplanung werden auf 7,5 Mio. € reduziert, indem auf die Einrichtung einer Planungsgesellschaft verzichtet wird. Stattdessen soll die Landesverkehrsservicegesellschaft mit der Durchführung der Planung beauftragt werden. Auch die Aufteilung der Kosten wurde neu ausverhandelt. Danach wird die Landeshauptstadt Kiel mit 5,25 Mio. € den Löwenanteil tragen. Entsprechend der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen den Regierungsparteien auf Landesebene wird vom Land mit 25% (1,875 Mio. €) gerechnet. Damit kann die Beteiligung der Kreise auf insgesamt 375.000 € reduziert werden. „Von landespolitischer Seite wurde uns für dieses Vorgehen Zustimmung signalisiert“, so die Fraktionsvertreter. Allen Beteiligten sei klar, dass für die Zustimmung in der Bevölkerung zu dem Projekt noch viel zu tun sei. Ein Betrag der Planungskosten sei daher für Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Hierbei sollen die Belange der von den Baumaßnahmen betroffenen Anwohner und Einzelhändler in Workshops genauso behandelt werden wie die Interessen der ca. 50.000 Pendler, die täglich aus dem Umland nach Kiel fahren. „Wir gehen davon aus, dass wie in anderen Städten auch die Zustimmung zu dem Projekt mit der vorgesehenen Informationsarbeit und den Beteiligungsangeboten steigt. Erfolgreiche Beispiele von Stadtregionalbahnen in anderen Regionen sprechen eine überzeugende Sprache.“ Die Vertreter der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde betonten, dass die Einigung auch durch das grundsätzliche Neudenken des Projekts und viel Entgegenkommen der Kieler Vertreter möglich wurde. Mit der Planung der Stadtregionalbahn werde ein wichtiges Vorhaben der Regionalentwicklung gemeinsam angegangen. Ansprechpartner: Dirk Scheelje, stellvertretender Vorsitzender der Ratsfraktion von Bündnis 89/Die Grünen Kiel. Mob. 0176 430 55 481, scheelje@boell-sh.de Martin Tretbar-Endres, verkehrspolitischer Sprecher der SPD Kreistagsfraktion Rendsburg-Eckernförde, Mob. 0178-2351509, Martin.Tretbar-Endres@gmx.de Lutz Schlünsen, Vorsitzender der SPD Kreistagsfraktion Plön Mob. 0173 7163156, lschluensen@t-online.de Axel Hilker, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Plön, Mob. 0160 915 97 265, Axel.Hilker@worldonline.de Anlage Vereinbarung zwischen VertreterInnen von Fraktionen der Kreistage Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie von Ratsfraktionen der Kieler Ratsversammlung Kiel, 07.11.2014 Die Beteiligten unterstützen eine vernetzte Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region. Das Projekt der Stadtregionalbahn (SRB) kann ein sinnvoller Bestandteil dieses Systems sein und bietet bei entsprechender Streckenführung in einem integrierten ÖPNV-System große Chancen für die Entwicklung der Region. Die SRB muss daher ein wesentlicher Punkt in der Fortführung des Regionalen Entwicklungskonzeptes der KielRegion sein. Das Regionalmanagement der KielRegion GmbH soll daher in die weitere Planung eingebunden werden. Die Beteiligten kommen allerdings nach ausführlichen Gesprächen zu der gemeinsamen Auffassung, dass die Stadtregionalbahn bislang nicht ausreichend aus der Perspektive der Kreise geplant wurde. Streckenführung, Haltepunkte, Auswirkungen auf den bestehenden ÖPNV sowie die Einbindung in ein Regionalentwicklungskonzept bedürfen der weiteren genaueren Betrachtung und können ggf. zu relevanten Veränderungen am Konzept der Bahn führen. Im Zuge der Ausführungsplanung sind deshalb voraussichtlich Änderungen vorzunehmen, die zu einer neuen standardisierten Bewertung nach den Vorgaben des Bundes führen. Der Meinungsbildungsprozess in der Landeshauptstadt Kiel und den Kreisen ist derzeit unterschiedlich weit fortgeschritten. Im Planungsprozess soll deshalb eine schrittweise Realisierung des Projekts vorgesehen werden. Erwartet wird ein Vorschlag für die Realisierung einer ersten Regionalbahnlinie aus der Region in die Stadt Kiel. Hierüber soll dann zunächst nur in Kiel unter verbindlicher Bürgerbeteiligung entschieden werden. Nach der Realisierung dieser ersten Regionalbahnlinie sollen dann die Kreise über die Weiterführung des Projekts, ebenfalls mit verbindlicher Bürgerbeteiligung, entscheiden. Mit diesem Verfahren soll auch ermöglicht werden, dass die Erfahrungen aus dem Betrieb der Hein-Schönberg-Strecke vor einem endgültigen Einstieg der Kreise in das Projekt vorliegen. Die Kreise beteiligen sich an der Planungsphase für das Gesamtprojekt, um sicherzustellen, dass ein späterer Einstieg möglich ist und passgenau im Hinblick auf ihren öffentlichen Nahverkehr erfolgen kann. Es wird davon ausgegangen, dass auch über das Jahr 2019 hinaus Möglichkeiten einer Förderung des Projekts durch den Bund in der bislang angenommenen Höhe bestehen werden. Mit VertreterInnen der Stadt Neumünster werden Gespräche über eine Beteiligung an dem Projekt geführt. Vor diesem Hintergrund treffen wir folgende Übereinkunft: 1. Die Kostenverteilung für die Ausführungsplanung wird dahingehend geändert, dass der Anteil der Kreise und der Stadt Neumünster deutlich reduziert wird. Angestrebt wird eine Kostenverteilung von 70% LH Kiel, 25% Land SH und 5% Kreise und NMS. Der bislang veranschlagte Gesamtkostenrahmen von ca. 10 Mio. € soll auf 7,5 Mio. € reduziert werden. Daraus ergibt sich folgende Verteilung: LH Kiel 5,25 Mio. €, Land 3 SH 1,875 Mio. €, Kreise RD Eck und Plön 375 T€ über den Zeitraum von 2 bis 3 Jahren. Von dem Anteil der Kreise trägt der Kreis RD-Eck 55%, der Kreis Plön 45%, (ggf. um den Anteil von Neumünster reduziert). 2. Im Zuge der Ausführungsplanung werden alternative Streckenführungen und ergänzende Haltepunkte geprüft und in die Planung eingebunden. Mit Abschluss der Planungsphase soll dann auf Basis vereinbarter Änderungen, soweit erforderlich, eine neue standardisierte Bewertung erfolgen, auf deren Basis dann die Antragsstellung beim Bund vorgenommen wird. 3. Zeitgleich zur Ausführungsplanung soll eine ÖPNV-Planung vorgenommen werden, die eine sinnvolle Einbindung der Stadt-Regionalbahn, unter anderem durch BusBahn-Vernetzung, ermöglicht. 4. Die Planung der Stadtregionalbahn soll so erfolgen, dass sie nicht zu Lasten der Nahverkehrsangebote in nicht unmittelbar angebundenen Kreisgebieten geht. 5. Im Rahmen der weiteren Planungsphase wird eine gemeinsame Informationskampagne der beteiligten Gebietskörperschaften durchgeführt, um die BürgerInnen ausführlich über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Die hierfür veranschlagten Kosten sind Teil des Gesamtplanungsbudgets von 7,5 Mio. €. 6. Die LVS soll die Koordinierung des Planungsprozesses auf vertraglicher Basis mit den beteiligten Gebietskörperschaften und dem Land übernehmen. 7. Die Landeshauptstadt Kiel wird vor Beginn der Realisierung des ersten Teilschritts der SRB auf dem Kieler Stadtgebiet eine endgültige Entscheidung über das Projekt unter verbindlicher Beteiligung ihrer BürgerInnen herbeiführen. 8. In den Kreisen und der Stadt Neumünster erfolgt die Entscheidung über Weiterführung des Projekts nach der Realisierung der ersten Regionalbahnlinie unter verbindlicher Beteiligung ihrer BürgerInnen. 9. Über die Frage der Kostenverteilung des Betriebs der SRB wird erst nach Vorliegen der Umsetzungsplanung entschieden. Im Zuge des Planungsprozesses sollen hierfür verschiedene Varianten erarbeitet werden, die insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit und den unterschiedlichen Nutzen der Gebietskörperschaften berücksichtigen. Die Landräte von Rendsburg-Eckernförde und Plön und der Oberbürgermeister von Kiel sollen aufgefordert werden, auf Grundlage dieser Eckpunkte in Verhandlungen mit dem Land Schleswig-Holstein über die Umsetzung der Planung der Stadtregionalbahn einzutreten und den Kreistagen und der Ratsversammlung bis März 2015 einen Vertragsentwurf mit der LVS zur Umsetzung der Planung vorzulegen. Für die Umsetzung des Planungsprozesses soll ein Steuerungsgremium bei der LVS angesiedelt werden, das aus jeweils drei VertreterInnen der Selbstverwaltungen, den Landräten und Oberbürgermeistern und VertreterInnen des Landes besteht. 4 2
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