Veröffentlicht am 02.02.2015, 14:34 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben begleitet werden kann. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. Sie reichen von der Befürwortung einer Strafbarkeit jeglicher Suizidteilnahme bis zum Plädoyer für die Freigabe der Tötung auf Verlangen
Soll Menschen ohne Chance auf Heilung eine aktive Begleitung in den Tod ermöglicht werden? Soll das Sterben palliativmedizinisch begleitet, aber nicht beschleunigt werden dürfen? Wenn Sterbehilfe möglich sein soll, unter welchen Bedingungen und von wem soll sie geleistet werden? In dieser Diskussionsveranstaltung soll es um alle Fragen von Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid gehen, die von der Achtung des Lebens bis zum Selbstbestimmungsrecht reichen. Dazu gehören auch der gesellschaftliche Umgang mit Alter, Krankheit und Tod, außerdem die palliativ-medizinische Versorgung, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und die Rollen von Sterbehilfevereinen, von medizinischem Personal, Verwandten und Betroffenen. Die SPD-Bundestagsfraktion diskutiert diesen Sachverhalt derzeit sehr intensiv, denn die Sterbehilfe soll in dieser Wahlperiode durch das Parlament gesetzlich geregelt werden. Deshalb möchten wir gemeinsam mit Ihnen das vielschichtige Thema diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre Meinungen und Erfahrungen. Wir freuen uns auf Sie! Mit herzlichen Grüßen Ihre SPD-Bundestagsfraktion Dr. Birgit Malecha-Nissen, MdB Dr. Eva Högl, MdB Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion Stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
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