Kreistagsfraktionen im Plöner Kreistag geschrieben von gerdcornelsen am 30.11.2017, 16:44 Uhr
Antrag zur Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2017 Antrag zum Haushaltskreistag am 07.12.2017 TOP 20 des Finanzausschusses / TOP 25 des Kreistages -- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Sehr geehrter Frau Ausschussvorsitzende, sehr geehrter Herr Kreispräsident, wir beantragen folgende Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten:
A Unterstützung der Gemeinden durch Kreisumlagensenkung, Fehlbedarfszuweisungen und Förderung von Investitionen bei Schwimmhallen und Kindertagesstätten
1.) a) Die Kreisumlage soll ab dem 01.01.2018 um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Die Verwaltung wird gebeten, die dafür notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
b) Die bisher geplanten Fehlbedarfszuweisungen des Kreises in Höhe von 148.000 Euro für die Gemeinden werden bei Bedarf auch darüber hinaus im gesetzlichen Umfang als überplanmäßige Ausgabe unbegrenzt zur Verfügung gestellt.
2.) Aufgrund der Änderung der Richtlinie für Investitionen in Kindertageseinrichtungen, wonach die Förderquote für U 3- und Ü 3-Einrichtungen künftig 30 % beträgt, ist für die zusätzlich eingegangenen Anträge der im HH-Entwurf etatisierte Ansatz von 1,4 Mio Euro unter Berücksichtigung der 30 %-Quote um 1,3 Mio Euro und die ebenfalls veranschlagte VE um 1,7 Mio Euro zu erhöhen.
3.) Neu-, Um - und Ausbau von Schwimmhallen und Freibädern sollen zukünftig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit einem Kreisanteil von 15 % der gemeindlichen Investitionskosten gefördert werden. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Vorschlag für die Erweiterung der Förderrichtlinien im Sport- und Jugendstättenbereich vorzulegen. Die Förderung soll aus dem Investitionshaushalt erfolgen.
4.) Für die Planung und Standortbestimmung und eine mögliche Machbarkeitsstudie (z.B. Standortsuche, Standortanalyse, Bodenuntersuchung, Kostenschätzung) für eine Schwimmhalle im nördlichen Kreis Plön stellt der Kreistag 50.000 Euro als Zuschuss zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich in der Region eine übergemeindliche Trägerstruktur bildet (z.B. Zweckverband), der Investitions- und Betriebskosten der Schwimmhalle finanziert, und dass die Schwimmhalle schwerpunktmäßig die Schwimmausbildung (Schulschwimmen) ermöglicht und fördert.
B Schwerpunkt Ausbau, Stärkung und Kostenermäßigung des ÖPNV
5.) Der Aufbau eines integralen Taktfahrplans (ITF) wird weiter vorangetrieben. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt sollen ein oder zwei weitere Buslinien auf ITF-Standard ausgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem WET dafür geeignete Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten, z.B Linie Schönberg - Laboe und Linie Kiel - Bad Segeberg. Hierfür wird eine Summe von 420.000 Euro bereitgestellt.
6.) Die Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse ist durch eine entsprechende Kreisförderung kostenlos. Unser Ziel ist es, die Oberstufenschüler/innen, Vollzeitschüler/innen der Berufsbildenden Schulen und die Azubis, die im Kreis Plön wohnen und eine Schülermonatskarte erwerben müssen, finanziell zumindest zu entlasten und für eine Ausweitung der Nutzung des ÖPNV durch diesen Personenkreis zu sorgen. Hierfür werden im Haushalt 2018 100.000 Euro und als VE ab 2019 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Verwaltung und VKP werden gebeten, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln, das mit dem SKS und dem WET abzustimmen ist und die beabsichtigte Entlastungswirkung für den vorstehenden Personenkreis sicherstellt.
7.) Der Modellversuch Anruf-Linien-Taxi wird probeweise auf eine weitere Region übertragen. Diese soll sich in ihren ÖPNV-Anforderungen möglichst von der Modellregion Lütjenburg so unterscheiden, dass übertragbare Ergebnisse für andere Bereiche des Kreisgebietes ermittelt werden. Der Start der neuen Region soll nach ersten Auswertungsergebnissen der Region Lütjenburg für das dritte Quartal vorbereitet werden. Es werden im Haushalt 2018 100.000 zur Verfügung gestellt.
8.) Für den Ausbau der ITF-Taktknoten (Umsteige-Busbahnhöfe) wird eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Verwaltung wird gebeten, auf diesem Weg die Ausbauerfordernisse, Investitionskosten und Zuschussbedarfe zu ermitteln. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, ein Fördermodell für die und mit den betroffenen Gemeinden zu entwickeln und mit dem WET abzustimmen, um einen sukzessiven Ausbau der Taktknoten in Angriff zu nehmen. Für 2018 werden für die Machbarkeitsstudie 50.000 Euro bereitgestellt
C Tourismus, Kultur, Digitales, Wärmeplanung, Naturschutz, Bio-Anbau und Radwegebau fördern
9.) Für Projekte im Rahmen der allgemeinen Tourismusförderung werden 100.000 Euro, zur Förderung des Naturtourismus 50.000 Euro bereitgestellt. Die Freigabe erfolgt durch den WET.
10.) Konzepte für den Ausbau innerörtlicher und städtischer Radwege und deren Verknüpfung mit Radwegen außerhalb der Ortschaften werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit 25 % gefördert. Für 2018 werden dafür 50.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Förderung bei Städten und Gemeinden bekannt zu machen. Die Verwaltung wird darüber hinaus um Vorschläge gebeten, wie der Kreis innerörtliche und städtische Radwege investiv fördern und eine sachgerechte Prioritätensetzung (z.B. nach Verkehrsaufkommen) vornehmen könnte.
11.) Die Verwaltung wird gebeten, ein Förderprogramm für die Wärmeplanung von Gemeinden zu entwickeln. Für 2018 werden dafür zusätzlich zu den vorhandenen Haushaltsmitteln 50.000 Euro bereitgestellt.
12.) Im Naturpark Holsteinische Schweiz wird die Umweltbildung und Schutzgebietsbetreuung mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Naturpark-Verein ein tragfähiges Modell zu erarbeiten und mit dem BUA abzustimmen.
13.) Digitale Angebote speziell im ländlichen Raum können infrastrukturelle Nachteile, etwa durch weitere Wege, ein geringeres Angebot im öffentlichen Nahverkehr oder Lücken in der medizinischen Versorgung verringern und die bestehenden sozialen Netzwerke sowie die Identifikation mit dem lokalen Umfeld, etwa im Bereich der Nachbarschaftshilfe oder des ehrenamtlichen Engagements in den örtlichen Vereinen stärken. Der Zugang jeder Bürgerin und jedes Bürgers unseres Kreises zu innovativen digitalen Angeboten ist vor diesem Hintergrund eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe an einer Gesellschaft, die sich mit großer Dynamik in allen Lebensbereichen digitalisiert. Die Verfügbarkeit innovativer digitaler Angebote im Kreis Plön bildet damit nicht nur einen wichtigen Standortfaktor, sondern kann auch wesentlich zur Lebensqualität in unserer ländlich geprägten Region beitragen. Dabei steht eines außer Frage: Digitalisierung ist nur dann sinnvoll, wenn sie bereits bestehende Strukturen, Netzwerke und Angebote wirkungsvoll unterstützt. Die Kreisverwaltung wird gebeten, ein Konzept für die Durchführung eines kreisweiten „Plöner Digitalisierungsgipfels“ mit Vertretern aller Bevölkerungsgruppen und Interessenlagen im März 2018 vorzulegen.
Aus diesem Digitalisierungsgipfel sollen Maßnahmen zur Umsetzung generiert werden und gefördert werden. Bereits auf der Kulturkonferenz geforderte Maßnahmen wie eine "Kultur und Veranstaltungs-App" sollen umgesetzt werden. Außerdem soll der Kreis die Kommunen finanziell unterstützen, z.B um kostenfreies W-Lan an öffentlichen Gebäuden und Plätzen und an den Stränden möglich zu machen. Der Kreis Plön soll sich um eine aktive Teilnahme im Rahmen der Digitalen Kieler Woche (08.09.2018 - 15.09.2018) bemühen. Als Budget für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen werden für 2018 80.0000 Euro bewilligt.
14.) Dem Kulturbeauftragten des Kreises werden ab 2018 jährlich 10.000 Euro (Erhöhung um 5.000 Euro) für Sachmittel zur Verfügung gestellt.
15.) Der Modellversuch zur Verwendung von Lebensmitteln aus Bio-Anbau wird auf eine weitere Kreisliegenschaft ausgeweitet. Die Verwaltung wird gebeten, dazu einen entsprechenden Vorschlag mit dem SKS abzustimmen. Für 2018 werden dafür 20.000 Euro bereitgestellt.
D Frauenhaus fördern und Integrationsarbeit unterstützen
16.) Zur Verbesserung der personellen Situation werden dem Frauenhaus Kreis Plön in 2018 und 2019 jeweils 36.000 Euro zur Verfügung gestellt. Sollten die neuen Richtlinien des Landes zusätzliche Mittel für Personalförderung ergeben oder das Land die Personalförderung anderweitig verbessern, so werden die Fördermittel des Kreises entsprechend reduziert.
17.) Für die Förderung kultureller Begegnung zwischen Flüchtlingen und ansässiger Bevölkerung werden 2018 15.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, dazu gemeinsam mit dem SKS ein Förderprogramm zu entwickeln. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den SKS.
D Jagdsteuer
18.) Für das Jagdjahr 2018 wird eine Reduzierung der Jagdsteuer um 50% nach dem „Ostholsteiner Modell“ angestrebt. Die Landrätin wird gebeten, Gespräche mit der Kreisjägerschaft aufzunehmen mit dem Ziel, das "Ostholsteiner Modell" zum 01.04.2018 einzuführen. Dieses würde bedeuten, dass 50% der Einnahmen aus der Jagdsteuer an den Kreisjagdverband zurückgegeben werden, um Bildungs- und Naturschutzmaßnahmen durch die Jägerschaft zu finanzieren. Im Gegenzug wird erwartet, dass die Jägerschaft kreisweit das Fallwild einsammelt und kostenfrei entsorgt.
E Stellenplan: Neue soziale und zukunftsträchtige Projekte fördern- Arbeitnehmerzufriedenheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern
Dem Projektstellenplan und der Vorlage zur Arbeitnehmerzufriedenheit, die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG beantragt wurde, wird zugestimmt. Im Haushaltsjahr 2018 werden dafür insgesamt 300.000 Euro freigegeben. Da nicht alle Stellen zum 01.01.2018 besetzt werden können, werden Einsparungen durch zeitversetzte Einstellungen erwartet.
Begründung erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen
Gez. Lutz Schlünsen Axel Hilker Bettina Hansen
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