Lutterbek ,13. September 2017
Stellungnahme der SPD Fraktion der Gemeindevertretung Lutterbek
Entwurf des Innenbereichs- und Entwicklungsgutachtens der Gemeinde Lutterbek
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lutterbek am 13.09.2017
- TOP 7. Genehmigung und Beschlussfassung über das vorliegende Innenbereichsgutachten der Gemeinde Lutterbek in seiner Endfassung vom 13.07.2017
Das der Gemeinde vorgelegte Gutachten ist unvollständig und muss von B2K korrigiert werden. Erst dann kann es von der Gemeinde abgenommen werden und kann als weitere Entscheidungsgrundlage für Bauvorhaben dienen. Erfolgt dies nicht, ist jede weitere Entscheidung auf der Grundlage des dann fehlerhaften Gutachtens ebenfalls fehlerhaft und rechtlich angreifbar. Dieses Risiko möchte die SPD-Fraktion nicht eingehen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass nicht – wie z.B. in Brodersdorf – alle Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer einbezogen wurden.
Das Gutachten entspricht nicht der Sachlage, die Bewertung auf S. 19 ist nicht folgerichtig.
- Die Grundstückseigentümerin zu U 1 (Klind) mit dem größten „geschätzten innerörtlichen Entwicklungspotential“ (s. dazu Übersicht vorne und S. 13 ) ist zu ihren Planungen gar nicht gefragt worden (s. Anlage 2) . Sie sind damit nicht einbezogen worden (s. S. 19).
- Der Grundstückseigentümer zu U 3 (Brockmann) wurde als Entwicklungspotential aufgenommen (S. 13), befragt und hat Stellung genommen. Die Antwort ist in dem Gutachten weder ausgeführt noch bewertet worden (s. Anlage 2 und S. 19).
Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, dass U 2 (Klinke) befragt und die Antwort aufgenommen, U 1 (Klind) gar nicht befragt und U 3 (Brockmann) befragt, die Antwort aber nicht aufgenommen wurde. Alle 3 Grundstücke sind ganz wesentlich für die innerörtliche Entwicklung.
- Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass ansonsten die Rückmeldungen aller befragten Eigentümerinnen und Eigentümer vollumfänglich aufgenommen wurden.
- Die Gemeinde als Eigentümerin plant 3 zusätzliche Wohnungen im DGH. Die Planungen bestanden bereits sehr konkret zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens und ist jetzt weiter fortgeschritten als manche andere Planung Eigentümer, die aufgenommen wurden.
Das Gutachten zeigt sehr deutlich, dass es größere Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich gibt. In der vorangestellten Übersicht beziffert das Gutachten diese in Höhe von 17 bis 30 Wohneinheiten. Die Entwicklung gilt es abzuwarten, insbesondere ob die befragten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Planungen tatsächlich in welchem Umfang realisieren. Es besteht für die Gemeinde Lutterbek kein dringender Handlungsbedarf Wohnraum außerhalb des Innenbereichs zu schaffen. Allgemein besteht ein sehr hoher Bedarf an bezahlbaren Sozialwohnungen und in den Ballungszentren wie in Kiel. Durch ein Baugebiert mit Einfamilienhäusern wird diesem nicht Rechnung getragen.
Sollte die Gemeinde dennoch ein Baugebiet im Außenbereich planen wollen, zeigt das Gutachten mit W 1, W 2 und W 3 drei Möglichkeiten auf. Die Eigentümer / Landwirte wurden befragt und haben sich mit einer Bebauung Ihrer noch landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich einverstanden erklärt. Eine Entscheidung, wo eine bauliche Entwicklung von Lutterbek wann erfolgen soll, bedarf es der sorgfältigen Abwägung, die sich alleinig am Gemeinwohl orientieren muss. Die erheblichen Auswirkungen auf die dörfliche Entwicklung müssen mit ausreichend Zeit erfasst und sinnvoll abgewogen werden.
Das Gutachten zeigt dieses auf S. 19 sehr deutlich auf, dass „Erfahrungsgemäß die Entwicklung einer Gemeinde ein stetiger Prozess ist, so dass die Zahlen schnell überholt sind. Daher ist zu empfehlen in regelmäßigen Abständen einen Abgleich zumachen“.
Auch auf dem Hintergrund des demographischen Wandels schließt sich die SPD-Fraktion dieser Empfehlung des Gutachters an und wird sich für eine Entscheidung über ein Baugebiet im Außenbereich zu einem späteren Zeitpunkt nach einer am Gemeinwohl orientierten ausgewogenen Abwägung des Für und Wider einsetzen.
Für die SPD-Fraktion
Rolf Burmeister