Veröffentlicht am 12.11.2018, 11:19 Uhr
Ausschreibung Überlandverkehre: Sicherung der Arbeitnehmerrechte nützt auch den Unternehmen
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt im Regionalen Entwicklungsausschuss erneut, bei der Ausschreibung der Überlandverkehre die Rechte der Beschäftigten bei einem möglichen
Betreiberwechsel zu sichern. Dies hat die Kreistagsfraktion auf ihrer Klausurtagung am Wochenende einstimmig beschlossen. In der Ausschreibung soll festgeschrieben werden, dass der ausgewählte Betreiber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen übernimmt, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden. Dies entspricht dem Paragrafen 5 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein.
Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion, Martin Tretbar-Endres, wies darauf auf hin, dass dies nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch im Interesse der Unternehmen sei. „Es ist einerseits nur recht und billig, wenn die Beschäftigten ihre in vielen Jahren erarbeiteten Ansprüche behalten können. Eine entsprechende Vorgabe in der Ausschreibung hilft aber auch den Unternehmen ihr Personal zu halten.“ Denn es werde für Busunternehmen immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden.
Der Rendsburger Kreistagsabgeordnete begründete den erneuten Vorstoß auch damit, dass auf einer Veranstaltung der SPD-Kreistagsfraktion sowohl ver.di als auch Vertreter von Bus-Unternehmen die entsprechende Forderung unterstützten. „Wenn Unternehmen und Beschäftigte in dieser Frage völlig einig sind, sollte die Politik dem folgen“, sagte Tretbar-Endres. Er hoffe, dass die Kreistagsfraktionen, die dies bisher nicht unterstützt hätten, jetzt den Weg, den das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein ausdrücklich eröffne, mitgehen können. Schließlich stärke dies bei der Ausschreibung auch die mittelständischen Unternehmen.
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