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Arbeitskreis Schule: Ein Zwischenbericht
Der Erhalt der Grundschule Holtsee hat für die Gemeinde einen hohen Stellenwert. Allerdings ist er an Bedingungen geknüpft (siehe neues Schulgesetz vom 24.01.2007).
Die Gemeinden sind die Träger der allgemein bildenden Schulen. Zukünftig sollen sich Gemeinden zu einem Schulverband (Zweckverband) als Schulträger zusammenschließen. (§§ 53 und 56) In diesem Nahbereichs-Schulverband muss mindestens eine Schule angesiedelt sein, die zu einem mittleren Abschluss führt. Die Schulträger können bis zum 31. Juli 2009 freiwillige Lösungen erarbeiten. Danach kann das Ministerium Pflichtschulverbände bilden oder über den Pflichtanschluss eines Schulträgers an einen schon bestehenden Schulverband entscheiden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulträger, die allein eine Grundschule mit einer Mindestgröße von 80 Schülern (auch mit einer Außenstelle) unterhalten. Sie sollen selbstständig bleiben können.
Darf man den Prognosen der demographischen Entwicklung Glauben schenken, werden wir die Zahl von 80 Schülern ab dem Jahr 2012 unterschreiten. Die Grundschule in Groß Wittensee hat diese Zahl bereits unterschritten. Was liegt also näher, als eine Kooperation mit dieser Gemeinde zu beschließen, um beide Schulstandorte zu erhalten? Diese Möglichkeit wird vom Ministerium ausdrücklich vorgesehen, ist m. E. in der Vergangenheit allerdings noch nie genehmigt worden. Beispiele aus anderen Gemeinden des Kreises belegen dies und werden so auch vom Amt Hüttener Berge bestätigt.
Eine weitere Lösungsmöglichkeit bietet die Bildung eines Grundschulverbandes mit Groß Wittensee. Der Nachteil wäre ein höherer Verwaltungsaufwand, da sämtliche in einem Schulverband vorhandene Schulinfrastruktur gemeinsam betrachtet werden muss. Eine Bedingung zum Erhalt der Schule wäre erfüllt. Schließt nun dieser Grundschulverband einen Kooperationsvertrag (hier ist es möglich!) mit einem Schulträger wie Gettorf oder Eckernförde, handeln beide Vertragspartner die Bedingungen aus.
Auch die zweite Bedingung, die Sicherstellung eines mittleren Bildungsweges, wäre erfüllt.
Es ist allerdings fraglich, ob sich ein Schulträger darauf einlässt, besteht doch eher das Bestreben, eine engere Bindung einzugehen, da dies auch positive finanzielle Auswirkungen hätte.
Bei einem Beitritt zu einem Schulverband Eckernförde oder Gettorf hätten wir aber aufgrund der geringen Schülerzahlen aus unseren Gemeinden nur ein geringes Mitspracherecht in der Schulentwicklungsplanung.
Wir wollen unseren Schulstandort erhalten, möchten eine große Gestaltungsfreiheit in der zukünftigen Planung unserer Schule, möchten finanziell nicht über Gebühr belastet werden, müssen aber das Schulgesetz beachten.