UNSER ZUHAUSE GEMEINSAM GESTALTEN

Unser SPD-Ortsverein setzt sich im Weiteren ausdrücklich für die folgende Projekte ein:
• Unterstützung unserer ortsansässigen Feuerwehren hinsichtlich fachgerechter Standorte und guter Unterkünfte und angemessener Ausrüstung
• Umsetzung der Energiewende durch Projekte zu dezentraler Versorgung der Gemeinde mit erneuerbaren Energien • Stärkung des Schul- und Kindergartenstandortes in der Gemeinde Sülfeld
• Sicherstellung der ärztlichen und medizinischen Versorgung in unserer Gemeinde im Rahmen der Generationsfolge
• Förderung des Natur- und Umweltschutzes und somit auch des Naherholungscharakters der Gemeinde Sülfeld
• Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
• Rechtzeitige und sachgerechte Sanierungen von Fußgängerwegen, Radwegen und Straßen
• Förderung gemeinnützige Vereine und Organisationen, Jugendclubs und Senioren- sowie Sozialverbänden in unserer Gemeinde

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STRASSENAUSBAUBEITRÄGE ABSCHAFFEN

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kennen sie – die Straßenausbaubeiträge. Zu zahlen sind sie, wenn der Straßenausbau für Wege erfolgt, die dem Gemeinderecht unterliegen. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen blieben hiervon unberührt, sofern nicht andere gemeindliche Maßnahmen im Rahmen des Strassenausbaus erfolgten. Die finanzielle Belastung von Einwohnern war also abhängig davon, an welcher Straßenklassifizierung das eigene Grundstück gelegen ist. 2018 hat die damals amtierende Jamaika-Regierungskoalition beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen künftig freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Zur Kompensation dieser Befreiung wurden 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 30 Mio. Euro jährliche Investitionsmittel des Bundes wurden für die Kommunen in einem allgemeinen Infrastrukturtopf eingelegt, aus dem sich auch die Straßenausbaubeiträge kompensieren lassen sollten. Die Bundesmittel waren aber eigentlich für notwendige Investitionen gedacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass sich die Gemeinden die Abschaffung von Straßenbeiträgen nur dann leisten konnten, wenn die (gemeindlichen) Haushalte dieses hergeben würden. Bundes- und Landesmittel würden nicht ansatzweise reichen oder wurden zwischenzeitlich so eingefroren, dass zugunsten der Gemeinden keine oder nur geringe Zuschüsse zu erwarten sind. Bewohner in finanziell schwächer gestellten Gemeinden konnten somit nie tatsächlich in die Lage versetzt werden, von den Eigenanteilen der Straßenausbaubeiträge befreit zu werden – es sei denn, die befreiende Gemeinde würde sich ins unermessliche Verschulden.

Kurzum: Mal wieder ein dickes Versprechen der Landespolitik auf Kosten der Gemeindefinanzen. Wir kennen dies ja schon vom „Kita-Gesetz“ – Es stellt eine ungebührende Ungleichbehandlung dar. Damit muss Schluss sein.

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Rahmen der Befassung des Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs einen Änderungsantrag gestellt (Drucksache 19/2536), welcher darauf abzielte, dass das Land den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden, die zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Gemeindestraßen keine Beiträge im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes erheben, zum Ausgleich 20 Millionen Euro (Hälfte des Einnahmenausfalls) zur Verfügung stellt. Es ist nicht einzusehen, dass das Land die „Musik“ bestellt und die Gemeinden die Zeche zahlen.
Wir wollen das Bewusstsein schärfen, dass Bürgerinnen und Bürger entweder von Straßenanliegergebühren einheitlich befreit werden oder gleichmäßige – unabhängig von der Klassifizierung der Straßenlage – mit Beiträgen belegt werden. In keinem Fall aber dürfen die Versprechen der Landespolitik zu Lasten der Gemeindekassen gehen.

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