Kommentar abgeben zum Artikel:
Herausgeber: SPD-Steinburg am: 16.05.2016, 17:51 Uhr
Im Vorfeld des 1. Mai hat der SPD-Kreisverband Steinburg mit seiner Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) am 24. April 2016 in der Werkskantine der Firma Steinbeis in Glückstadt seinen inzwischen schon traditionellen Arbeitnehmerempfang durchgeführt. In ihrer Eigenschaft als Kreisvorsitzende konnte die Bundestagsabgeordnete Karin Thissen zahlreiche Teilnehmer aus Partei, Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretungen und Politik begrüßen.
In einer Einführungsrede ging die AfA-Vorsitzende Karin Nordmann aus Glückstadt auf die Geschichte und Bedeutung des 1. Mai ein und würdigte die Verdienste der Gewerkschaften in unserer Gesellschaft.
An diese Aussage schloss der DGB-Kreisvorsitzende Tobias Klaasen an und hob die Bedeutung der betrieblichen Mitbestimmung hervor. Insbesondere die Zunahme der Werkverträge und die Leiharbeit nehmen als Missbrauch zu und fordern besondere Wachsamkeit bei Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen. Besonders betroffen ist hier die umsatzstarke fleischverarbeitende Industrie, die auch im Kreis Steinburg mit mehreren Betrieben ansässig ist. Hier haben der größte Teil der Mitarbeiter keinen Zugang zu Sozialleistungen und gerechter Bezahlung. Darüber hinaus sind die ausländischen Mitarbeiter menschenunwürdig untergebracht. Tobias Klaasen erinnerte in diesem Zusammenhang an die Grundrechte auf Asyl und an den Artikel 2 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Dies gilt insbesondere für die Arbeitswelt. In einer Initiative wirbt der DGB für eine freie, demokratische Gesellschaft und faire Arbeitswelt. Abschließend fordert er zur Teilnahme an den Maikundgebungen am 1. Mai in Itzehoe, Lägerdorf und Wilster auf.
Als stellvertretender Kreispräsident übermittelte Volker Susemihl die Grüße des Kreises Steinburg und unterstrich ebenfalls, dass die Wertigkeit der Arbeit wieder erhöht werden muss.
Als Gastredner hielt Herr Skornia, Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus Hamburg ein Referat über das Tarifeinheitsgesetz. Auslöser des Gesetzes waren die lang anhaltenden Streiks in den letzten Jahren bei der Bahn und im Luftfahrtgewerbe. Künftig gilt in den verschiedenen Branchen immer der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaften ausgehandelte Tarifvertrag. Spartengewerkschaften haben aber den Anspruch vorher angehört zu werden. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie ist weiterhin gewahrt. Allerdings ist es fraglich, ob das Gesetz verfassungsrechtlich O.K. ist. In ca. 2 Jahren wird das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällen. Der Ausgang ist ungewiss. Die Juristen sind hier uneinig. RA Skornias Fazit: Das Gesetz ist wichtig, wegen der Solidarität der gesamten Arbeitnehmerschaft in Betrieben und Verwaltungen.
In Ihrem Schlusswort nahm die SPD-Kreisvorsitzende Karin Thissen noch einmal als MdB Bezug auf den Stand beim Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung der Leiharbeit. Durch das Gesetz, das derzeit in Arbeitsgruppen im Bundestag beraten wird, soll u.a. erreicht werden, dass die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern abgeschafft wird. Leiharbeit soll dann künftig nur noch für 18 Mt. vereinbart werden. Danach muss das Arbeitsverhältnis in eine Festanstellung umgewandelt werden. Darüber hinaus soll Leiharbeiter auch nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird hier im Rahmen der Koalitionsvereinbarung hart verhandeln.