Birgit Herdejürgen, MdL

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Aus dem Landtag
Herausgeber: Birgit Herdejürgen, MdL am: 12.01.2018, 10:34 Uhr

In der Woche vom 13.12 bis zum 15.12.2017 fand in Kiel die 56.Tagung des schleswig-holsteinischen Landtags statt. Unter Anderem wurden folgende Themen beraten.



Wo ist die Wende?



Daniel Günther hat die große Wende der Politik in SH angekündigt und dafür mehr Geld zur Verfügung, als irgendeine Landesregierung zuvor. In weiten Teilen dieses Haushalts macht er jedoch nichts anderes, als die Projekte der Vorgängerregierung weiterzuführen. Da haben wir als Küstenkoalition wohl eine richtig gute Politik für unser Land gemacht.



Schade. Eine SPD-geführte Landesregierung hätte mit den Möglichkeiten, die der aktuelle Haushalt  bietet mehr Innovation, mehr neue Projekte und Fortschritt für SH gefunden, als das jetzt bei dieser schwarz-gelb-grünen Landesregierung der Fall ist.



Wir zeigen mit unseren Ideen zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte, zur Beitragsfreiheit der Kitas und mit der finanziellen Unterstützung für unsere Kommunen klare Alternativen für den Haushalt 2018 auf. Angesichts der guten finanziellen Lage kann man wesentlich mehr für Schleswig-Holstein tun.



Im Wahlkampf hat Daniel Günther noch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge versprochen, jetzt führt er ein Zwei-Klassen-System aus armen und reichen Kommunen in Schleswig-Holstein ein. Reiche Kommunen erheben keine Beiträge, Arme Kommunen müssen Beiträge ihrer Bürger erheben, um ihrer Pflicht nachzukommen. Die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker vor Ort müssen die Ungerechtigkeiten ausbaden.



Niedersachsen zeigt: Die Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung ist keine Utopie. Die Gebührenfreiheit muss bei der Neuordnung der Kita-Finanzierung ganz oben auf die Agenda. 2018 muss der nächste Schritt in Richtung Gebührenfreiheit kommen. Sie bleibt unser klares Ziel! Die Möglichkeiten in Schleswig- Holstein sind jetzt besser denn je. Zur Rede von Ralf Stegner: http://www.spd.ltsh.de/presse/es-reicht-nicht-zu-wollen-man-muss- es-auch-k-nnen



 



Zechprellerei!



Im Wahlkampf haben sowohl die FDP als auch der Ministerpräsident versprochen, dass die Kommunen soweit finanziell entlastet werden, dass sie auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten können.  Jetzt haben sie beschlossen, dass die Kommunen ab 2018 die Möglichkeit bekommen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten.  Der im Koalitionsvertrag versprochene finanzielle Ausgleich aber wird trotz sprudelnder Steuereinnahmen mit dem fadenscheinigen Argument, dass die FAG-Reform abgewartet werden soll, auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben.  Eine echte Wahlmöglichkeit haben daher zunächst wohl nur Kommunen, die ohnehin über eine gute Finanzausstattung verfügen. Kommunen, die durch Haushalte mit geringeren Einkommen oder eine schlechte Gewerbestruktur geprägt sind, müssen wahrscheinlich auch zukünftig ihre Einwohner durch Straßenausbaubeiträge belasten.  Pünktlich zur Kommunalwahl werden damit gerade die finanzschwachen Städte und Gemeinden im Regen stehen gelassen. Sie sollen jetzt die schwarzgelben Wahlversprechen bezahlen, obwohl sie dazu gar nicht in der Lage sind. Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnet. Das ist politische Zechprellerei!



Zur Rede von Beate Raudies: http://www.spd.ltsh.de/presse/jamaika-l-sst-finanzschwache-st- dte-und-gemeinden-im-regen-stehen



 



Ist so eine Hürde demokratisch?



Die Schwarze Ampel novelliert das Schulgesetz und krempelt das Schulsystem um. Sie hält bei der Umstellung von G8 auf G9 auch an der „Günther-Hürde“ von 75 % fest.



Ist so eine Hürde demokratisch?



Das Grundgesetz kann mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Ein Gymnasium, das auf einem G8-Kurs bleiben möchte, der ihm einst auch von der CDU verordnet wurde, muss dafür eine 3/4-Mehrheit organisieren. Verständlich, dass sich fast alle Gymnasien diesem Verfahren entzogen.



Der Direktorenverbindungsausschuss der Gymnasien schreibt in der Anhörung, man hätte sich eine „ergebnisoffene Diskussion“ gewünscht und das Vorgehen der Landesregierung werde als „wenig wertschätzend empfunden“.



Die GEW schreibt: „Motivierende Effekte der Mitverantwortung werden durch solche Vorgaben in ihrer Wirkung umgekehrt.“



Grundschuleltern fühlen sich außen vor gelassen.



Bis zum 23. Februar müssen die Schulen sich für ihr Modell entschieden haben – oder eben auf eine Entscheidung verzichtet haben. Am 26. Februar beginnt der Anmeldezeitraum für die Eltern. Für eine Anhörung des Schulträgers und Elterninformationen hat die Landesregierung also das Wochenende vom 24. und 25. Februar vorgesehen.



Ist das fair?



Die Gymnasien sollen zur Umstellung auf G9 zunächst jeweils eine halbe Stelle zusätzlich bekommen. Und sie sollen in Klasse 5-7 künftig eine Stunde mehr unterrichten. Das macht unter dem Strich 100 zusätzliche Stellen im Land. Später kommt laut Koalitionsvertrag noch ein Oberstufenbonus hinzu.



Damit es nun nicht heißt, CDU, FDP und Grüne konzentrieren sich nur auf die Gymnasien, ziehen sie die Hilfe für „Schulen am Wind“ auf 2019 vor. Zwei Millionen Euro soll es geben, das entspricht 40 Stellen.



Im Vergleich: Für 100 Gymnasien gibt es 100 Stellen. Für 580 Grundschulen und Gemeinschaftsschulen gibt es 40 Stellen.



Zur Rede von Martin Habersaat: http://www.spd.ltsh.de/presse/dialog-und-demokratische- grundprinzipien-waren-gestern-jetzt-wird-durchregiert



 



Mindestlohn erhöhen



Mit dem gemeinsamen Antrag von SPD und SSW fordern wir die Landesregierung auf, den Mindestlohn – nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein – anzuheben. Die Referenzgröße für diesen Mindestlohn soll dem Grundentgelt der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder entsprechen. Dies bedeutet: Ab dem 01.01.2018 muss der vergaberechtliche Mindestlohn bei 10,22 Euro brutto liegen. Dies ist die logische Konsequenz, wenn wir in Schleswig-Holstein weiter öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen geben, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden vergaberechtlichen Mindestlohn zahlen.  Das Land Schleswig-Holstein muss mit gutem Beispiel vorangehen, um gute Arbeit und faire Löhne zu garantieren. Unser Ziel ist es auch in der Opposition Schleswig-Holstein zum Land mit den besten Arbeitsbedingungen in Deutschland zu machen. Deshalb:




  • fordern wir diese Landesregierung dazu auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen.

  • erwarten wir, dass die Landesregierung dazu beiträgt, dass Minijobber und andere Betroffene zu ihrem Recht kommen und Unterstützung finden, wenn sie um den ihnen zustehenden Mindestlohn betrogen werden.

  • erwarten wir, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung sich vorbildlich verhält und den vergaberechtlichen Mindestlohn an die Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst anpasst.

  • fordern wir die Schleswig-Holsteinische Landesregierung – und vor allem Wirtschaftsminister Dr. Buchholz – auf, den Kampf gegen den Mindestlohn einzustellen und sich endlich im notwendigen Kampf für gute Arbeit zu engagieren.



Zur Rede von Wolfgang Baasch: http://www.spd.ltsh.de/presse/ arbeitnehmerinteressen-bleiben-bei-jamaika-auf-der-strecke



 



SPD für Winterabschiebestopp



Seit Jahren sind wir in Schleswig-Holstein für unsere humanitäre Flüchtlingspolitik über die Landesgrenzen hinweg bekannt. In der Küstenkoalition haben wir den uns zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum in der Einzelfallprüfung immer für und nie gegen geflüchtete Menschen genutzt. Uns erfüllte das mit Stolz. Seit den Sommermonaten erreichen uns täglich Hilferufe überall aus dem Land. Wir müssen faktisch feststellen, dass die Einzelfallprüfungen, auf die sich die Schwarze Ampel beruft, zurzeit nicht funktionieren! Den Winterabschiebestopp sehen wir als wichtigen Beitrag für eine Rückkehr abgelehnter Asylbewerber. Uns ist nicht egal, wenn Schwangere, Familien mit Kindern und ältere Menschen unvorbereitet der Kälte in ihren Heimatländern ausgesetzt werden. Deshalb fordern wir den Innenminister dazu auf, während des Winters 2017/2018, mindestens aber bis zum 1. April 2018, Abschiebungen auszusetzen. Die hohen humanitären Standards, die wir in der Küstenkoalition eingeführt haben, müssen weiter eingehalten werden. Humanität hat für uns absoluten Vorrang!



Zum Beitrag von Serpil Midyatli: http://www.spd.ltsh.de/presse/cdu-fdp-und-gr-ne-kehren- humanit-rer-fl-chtlingspolitik-den-r-cken



 



Für Energiewende und Klimaschutz



Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) hat die Küstenkoalition für Schleswig- Holstein eine gesetzliche Grundlage für den Klimaschutz und die Energiewende geschaffen.  Die Weltgemeinschaft hat sich mit dem Pariser Abkommen völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Daher sind alle gefordert, weltweit, in der EU, national, auf Ebene der Bundesländer und in den Kommunen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Wir als SPD haben mit der Küstenkoalition die Planungsgrundlage für die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen im Land geschaffen. Mit konkreten Effizienzvorgaben für die Landesliegenschaften übernimmt das Bundesland eine Vorreiterrolle.  Schleswig-Holstein sollte auch eine Vorbildfunktion im Bereich der Energieeffizienz und der nachhaltigen Mobilität übernehmen. Hierzu sind im Gesetz verschiedene Regelungen enthalten, unter anderem soll bis 2050 eine CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften erreicht werden Das Landesnaturschutzgesetz genießt im Koalitionsvertrag Bestandsschutz. Wie ist es mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz?



Wo aber steht die Regierungskoalition bei der Energiewende?



Der Ausbau der Windenergie an Land ist zum Erliegen gekommen, es herrscht Stillstand. Ohne Planungssicherheit, ohne Flächen, ohne Genehmigungen wird das Windland Schleswig-Holstein abgehängt.



Nicht nur die Klimaschutzziele, sondern auch tausende Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein sind in Gefahr. 1.500 bis 2.000 Stellen der Zukunftsbranche sind bereits verloren gegangen.



Milliardeninvestitionen liegen auf Eis.



Die Ausbauziele des Energiewendegesetzes sind so nicht realisierbar.



Zur Rede von Thomas Hölck:http://www.spd.ltsh.de/presse/jamaika-gef-hrdet-nicht-nur- klimaschutzziele-sondern-auch-tausende-arbeitspl-tze



 



Wetteränderung?



Die Landesregierung will die Schieneninfrastruktur wetterfest machen – klingt toll, doch wie soll so eine Versprechung zu 100% umgesetzt werden?  Keine massiven Schneefälle mehr? Kein Hochwasser mehr? Wie vermeiden wir orkanartige Herbststürme? Für eine wetterfeste Schienenverbindung in SH müssten alle Strecken erst untertunnelt oder mit einem Deckel versehen werden. Ist das geplant?  Ebenso unredlich ist der Eindruck des zügigen zweigleisigen Ausbaus der Marschbahn. Nehmen wir den derzeit eingleisigen Abschnitt Morsum – Westerland. Dieser Abschnitt ist nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Ein Hineinverhandeln ist nicht möglich und der gültige Bundesverkehrswegeplan gilt bis 2030. Damit könnte dieser Streckenabschnitt frühestens in dreizehn Jahren hineingelangen. Gebaut ist er dann noch lange nicht.



Wir haben den mehr als verständlichen Frust der Pendlerinnen und Pendler im nordfriesischen Kreistag gespürt. Übervolle Züge, schlechte oder gar keine Kommunikation seitens des Betreibers und viel zu viele Zugausfälle. Statt auf der Strecke mit vier oder sechs Waggons unterwegs zu sein, sollte das generell Mögliche, und das sind derzeit zehn Waggons auf der Strecke eingesetzt werden. Nach der geplanten Verlängerung der Bahnsteige könnten dann zukünftig zwölf Waggons unterwegs sein. Die dafür notwendigen Waggons sollten daher sofort bestellt werden, weil die Lieferzeit auch hier immer mehrere Jahre beträgt. Diese Forderungen werden auch vom Kreistag in Husum erhoben. Die Versprechungen der Landesregierung sind unrealistisch und sie weiss das. 



Zur Rede von Kai Vogel: http://www.spd.ltsh.de/presse/die-spd-wird-sich-am-wettbewerb-nicht- realistischer-versprechungen-nicht-beteiligen



 



Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!



Kinder sind unsere Zukunft und wir müssen alles dafür tun, um ihnen ein gutes Leben zu ermöglichen. Bei dieser Debatte geht es nicht um reine Symbolpolitik, es geht um einen Kernbereich unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Die Chancenungleich beginnt für viele Menschen schon mit der Geburt. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen es als unsere ureigenste Aufgabe, diese Ungleichheiten abzubauen. Chancengleichheit und die Rechte von Kindern müssen die Richtschnur unserer Politik sein, denn wenn wir unseren Kindern eine starke Stimme geben, stärken wir unsere Gesellschaft insgesamt. Nachdem wir Kinderrechte in der Verfassung Schleswig-Holsteins aufgenommen haben, muss sich nun auch der Bund in dieser Sache bewegen. Im Namen der SPD-Fraktion bedanke ich mich fraktionsübergreifend bei allen Abgeordneten von CDU, FDP, Grünen und des SSW, die unseren Antrag mit unterstützen.



Zum Beitrag von Tobias von Pein: http://www.spd.ltsh.de/presse/kinderrechte-geh-ren-ins- grundgesetz-0


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