Herausgeber: Birgit Herdejürgen, MdL am: 20.02.2018, 10:42 Uhr
Kompaktinfo über das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zum Thema Rente und Alterssicherung. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, was wir in den Verhandlungen mit der CDU/CSU zum Thema Rente und Alterssicherung erreicht haben.
KOALITIONSVERTRAG: RENTE UND ALTERSSICHERUNG
Bewertung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD: Rente und Alterssicherung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich nach jahrzehntelanger Arbeit im Alter auf die Rente verlassen können. Die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen wichtige Maßnahmen zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und zur gezielten Bekämpfung und Verhinderung von Altersarmut durchgesetzt.
Auf einen Blick:
- Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 und Beitragssatzbegrenzung bei 20 Prozent
- Einführung einer Grundrente 10 Prozent über dem Grundsicherungsbedarf
- Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
- Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Erweiterung der Mütterrente
VERLÄSSLICHE RENTEN UND STABILE BEITRÄGE –
ANHEBUNG DES GESETZLICHEN RENTENNIVEAUS AUF 48 PROZENT BIS ZUM JAHR 2025 UND BEGRENZUNG DES BEITRAGSSATZES AUF 20 PROZENT
WAS HABEN WIR ERREICHT?
Noch in diesem Jahr ändern wir die Rentenformel. Das gesetzlich garantierte Rentenniveau wird auf 48 Prozent bis zum Jahr 2025 angehoben und damit auch dem heutigen Stand gesichert. Dabei wird gewährleistet, dass gleichzeitig auch der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt. Um dies zu verhindern, werden bei Bedarf Steuermittel eingesetzt. Parallel erarbeitet eine Rentenkommission bis zum März 2020 Empfehlungen für die Zukunft der Rente über das Jahr 2025 hinaus. Erklärtes Ziel ist es dabei, Beiträge und Rentenniveau langfristig durch eine doppelte Haltelinie (garantiertes Mindest-Rentenniveau und garantierte Höchst-Beitragssatz) abzusichern.
DAS BEDEUTET:
Die Anhebung des gesetzlich garantierten Rentenniveaus auf 48 Prozent ist ein großer Fort-schritt. Bisher sieht das Gesetz nur ein garantiertes Rentenniveau von 46 Prozent bis 2020 und 43 Prozent bis 2030 vor. Wir heben damit das gesetzlich garantierte Rentenniveau bis zum Jahr 2025 um 5 Prozent-punkte an und stabilisieren es auf dem heutigen Stand. Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent. Die Prognosen zur weiteren Entwicklung des Rentenniveaus waren in den letzten Jahren schwankend. Noch im Rentenversicherungsbericht 2016 wurde ein Unterschreiten von 48 Prozent bereits für das Jahr 2020 und für 2025 ein Rentenniveau deutlich darunter (46,5 Prozent) prognostiziert. Die Prognosen hängen stark von der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Erwerbsbeteiligung, aber auch von Veränderungen in der Rentenversicherung und in anderen Sozialversicherungen ab. Bei Versicherten und Rentnerinnen und Rentnern hat das zu Verunsicherung geführt. Prognosen ändern sich, aber ein gesetzlich garantiertes Rentenniveau bleibt. Ohne ein stabiles Rentenniveau wären die Renten langsamer gestiegen als die Löhne, das Rentenniveau wäre gesunken. Die Festschreibung des Rentenniveaus bedeutet, dass es künftig wieder sichergestellt ist, dass die Renten im selben Umfang steigen wie die Löhne. Festgeschrieben wird ein Niveau, das nicht unterschritten werden darf. Darauf können sich Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner verlassen. Das gibt ihnen Sicherheit und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung. Durch die Begrenzung des Beitragssatzes auf maximal 20 Prozent schaffen wir gleichzeitig auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler eine verlässliche Perspektive. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent und wird hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen. Um das Rentenniveau bei 48 Prozent zu sichern, soll im Bedarfsfall ein höherer Steuerzuschuss in die Rentenkasse gezahlt werden. Die Finanzierung eines verlässlichen Rentenniveaus wird damit auf eine breitere Basis gestellt. Zugleich ist damit eine gute Ausgangsposition für unser Ziel einer dauerhaften Sicherung des Rentenniveaus und die Verankerung einer doppelten Haltelinie geschaffen. Dafür werden wir in der Rentenkommission kämpfen.
RESPEKT FÜR ARBEIT UND LEBENSLEISTUNG -
EINFÜHRUNG EINER GRUNDRENTE FÜR LANGJÄHRIG VERSICHERTE UND GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES VON SELBSTGENUTZTEN WOHNEIGENTUM
WAS HABEN WIR ERREICHT?
Wer 35 Jahre Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung oder Pflege nachweisen kann, aber dennoch keine auskömmliche Alterssicherung hat, erhält zukünftig eine Grundrente. Mit der Grundrente wird ein regelmäßiges Alterseinkommen erreicht, das 10 Prozent über dem eigenen Grundsicherungsbedarf liegt.
DAS BEDEUTET:
Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Verwandte gepflegt hat, kann sich zu-künftig im Alter auf eine Rente über Grundsicherung verlassen. Damit zeigen wir Respekt für langjährige Arbeit und Lebensleistung und verhindern Altersarmut. Und zwar nicht nur für zukünftige Rentnerinnen und Rentner, sondern auch für alle, die sich jetzt bereits im Ruhestand befinden. Wer Anspruch auf Grundrente hat, bekommt zukünftig nicht nur ein höheres Alterseinkommen, sondern er muss dafür auch nicht zum Sozialamt. Die Grundrente wird über die Rentenversicherung abgewickelt, die dafür mit den Grundsicherungsämtern zusammenarbeitet. Das war uns besonders wichtig und macht für die Menschen einen großen Unterschied. Die Grundrente soll aber zielgenau jene unterstützen, die über keine umfangreichen eigenen Mittel bereits verfügen. Deswegen wird eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Wir werden aber gleichzeitig klarstellen, dass selbst genutztes Wohneigentum selbstverständlich nicht unter diese eigenen Mittel fällt und folglich bei der Berechnung unberücksichtigt bleibt. Die Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen werden entsprechend angepasst.
BESSERE RENTENLEISTUNGEN BEI ERWERBSMINDERUNG - SCHNELLERE ANHEBUNG DER ZURECHNUNGSZEIT
WAS HABEN WIR ERREICHT?
Die Anhebung der Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung wird beschleunigt und von heute 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf das heutige Renteneintrittsalter von 65 Jahre und acht Monate angehoben. Danach steigt die Zurechnungszeit entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter von 67 Jahren.
DAS BEDEUTET:
Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können und in Erwerbsminderungsrente gehen, werden bei der Rente derzeit so gestellt, als hätten sie – entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit – noch bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten weiter gearbeitet. In der letzten Legislaturperiode haben wir eine stufenweise Anhebung der Zurechnungszeit bis zum Jahr 2024 beschlossen. Durch die jetzt vereinbarte beschleunigte Anhebung erhalten neu hinzukommende Erwerbsminderungsrentner sofort eine deutlich höhere Rentenleistung. Damit stärken wir die Leistungen für diejenigen, die die Unterstützung besonders dringend brauchen.
AUSBAU DER ABSICHERUNG VON SELBSTSTÄNDIGEN -
EINBEZIEHUNG VON NICHT ABGESICHERTEN SELBSTSTÄNDIGEN IN DIE GESETZ-LICHE RENTENVERSICHERUNG
WAS HABEN WIR ERREICHT?
Alle Selbständigen, die nicht bereits obligatorisch abgesichert sind, werden zukünftig automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Kein Selbstständiger steht damit in Zukunft ohne Alterssicherung da. Bei der neuen Altersvorsorgepflicht wird auf die besonderen Umstände von Gründern Rücksicht genommen.
DAS BEDEUTET:
Gerade „kleine Selbstständige“ (mit kleinem Geschäftsbetrieb) sorgen oft nicht oder nicht ausreichend für das Alter vor und sind deswegen später überdurchschnittlich oft von Altersarmut betroffen und auf Grundsicherung angewiesen. Für ihre Alterssicherung kommt damit bisher häufig der Steuerzahler auf. Mit der Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung werden Solo-Selbständige umfassend für das Alter und den Fall der Erwerbsminderung abgesichert und können beispielweise auch den Anspruch auf Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung oder die Grundrente erwerben. Die besondere Situation von Gründerinnen und Gründern (keine Überforderung bei den Beiträgen) wird dabei berücksichtigt. Die Mindestbemessungsgrundlage bei der Krankenversicherung wird abgesenkt um die Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen für Selbständige insgesamt in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Als „Opt-out“-Lösung sollen Selbstständige die Möglichkeit erhalten, alternativ außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen, wenn sie eine andere geeignete insolvenzsichere ausreichende Vorsorgeart nachweisen können. Dadurch verbessern wir nicht nur den sozialen Schutz für kleine Selbstständige, sondern gehen auch einen ersten Schritt in Richtung Erwerbstätigenversicherung.
ANERKENNUNG FÜR DREI UND MEHR ERZOGENE KINDER AUCH VOR 1992 -
ERWEITERUNG DER MÜTTERRENTE
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Mütter oder Väter, die drei oder mehr Kinder erzogen haben, von denen ein oder mehrere Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen zukünftig für alle Kinder drei Jahre Erziehungszeit angerechnet.
DAS BEDEUTET:
Die Mütterrente sieht bisher nur für Kinder, die ab 1992 geboren sind, die Anrechnung von drei Erziehungsjahren in der Rente und somit drei Entgeltpunkte vor. Mütter oder Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, können sich bisher nur zwei Erziehungsjahre anrechnen lassen. Dies ändert sich nun für Mütter oder Väter, die drei oder mehr Kinder erzogen haben. Sie erhalten nun auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte. Die Durchschnittsrenten sind deutlich geringer, je mehr Kinder erzogen wurden. Daher halten wir vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel für geboten, jene Menschen mit Erziehungsleistung in größeren Familien (mit drei oder mehr Kindern) besser zu stellen, und ihnen auch für vor 1992 geboren Kinder das dritte Jahr der Kindererziehung anzuerkennen.
© PLANUNGSGRUPPE DER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION STAND: 13. FEBRUAR 2018