Kontra Rechts
Rechtsextremismus kontra Demokratieverständnis
Deutschland ist seit mehr als 50 Jahren ein demokratischer Staat, in dem Menschen unabhängig von Ethik, Religionszugehörigkeit oder Herkunft sicher leben und gleiche Rechte für sich beanspruchen können. Dies ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben und gesichert. In einer Demokratie können rechte wie linke Parteien ihre Einstellungen öffentlich propagieren.
Einige Positionen, wie sie z.B. von rechtsextremen Gruppierungen vertreten werden, sind jedoch verfassungsfeindlich und verstoßen damit gegen das Grundgesetz. Die Umsetzung rechtsextremer Ziele ist nur in einem autoritären Führerstaat machbar. Genau dafür treten viele Anhänger des Rechtsextremismus politisch ein.
Der nachstehende Auszug nennt beispielhaft Grundgesetzartikel, gegen die rechtsextreme Organisationen und Gruppen am häufigsten verstoßen:
Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art.2 Abs.2 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht auf leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch ( StGB ) der Bundesrepublik Deutschland:
§ 86 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
§ 86a Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
§ 130 Volksverhetzung
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Unser demokratisches System kann nur bestehen, wenn Menschen bereit sind, die Grundregeln des Miteinanderlebens zu beachten und sich gegenseitig zu tolerieren.
Demokratie lebt im hohen Maße von der gemeinsamen Verantwortung und der Zivilcourage des Einzelnen.
Wer wegschaut – ob aus Angst, Desinteresse, stillem Einvernehmen oder Hilflosigkeit – macht Gewalt oft erst möglich.
Von vielen Menschen wird Unmut über die immer noch legalen Auftritte rechtsextremer Gruppen und Organisationen geäußert, wie gerade erst am Wochenende zum 1. Advent in Berlin geschehen.
Der Wunsch nach konsequentem Demonstrations- und Parteienverbot wird gerade dann besonders laut.
Doch auch diese Gruppen und Organisationen können sich, solange sie nicht verboten sind, auf das Grundgesetz berufen und unsere Polizei hat die Aufgabe, alle Demonstrationen zu schützen. Dieses ist für manche Menschen schwer erträglich und verständlich.
Wie schnell mögen, nur durch den Zuzug anderer Menschen zu uns auch nach Lägerdorf und deren vielleicht etwas anderem Aussehen, Vorurteile und Misstrauen entstehen.
Wie können gerade Eltern auf ihre Kinder aufpassen und an welche Stellen und Institutionen kann man sich vertrauensvoll wenden?
Einige Ansprechstellen dazu listen wir Ihnen am Ende dieses Artikels auf - allerdings wird darauf hingewiesen, dass diese Aufstellung nur beispielhaft sein kann und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Kontaktadressen:
Kostenlose Informationsschriften zum Thema Rechtsextremismus bieten Ihnen folgende bundesweit arbeitende Institutionen:
Bundesinnenministerium, Bundesallee 216 – 218, 10719 Berlin, Tel. 030/ 38810
Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit, Berliner Freiheit 7, 53111 Bonn, Tel. 0188/85150 , Internet: www.bpb.de
Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln, Tel. 0221/7923838, Internet: www.verfassungsschutz.de
Informationen über verbotene Schriften, Tonträger ( z.B. CDs u.ä. ) und Filme erhalten Sie unter:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Kennedyallee 105 – 107, 53175 Bonn, Tel. 0228/376631, Internet: www.jugendmedienschutz.de/sec3/item3a.htm
Deutsches Forum für Kriminalprävention: www.kriminalpraevention.de
Informationen über problematische Internetdarstellungen:
www.jugendschutz.net , Balmstraße 8, 65205 Wiesbaden
Informationen über die neuesten Forschungsergebnisse ( auch zur Ursachenforschung ) zum Thema Rechtsextremismus und Rassismus:
Dokumentations- – und Informationszentrum für Rassismusforschung, Postfach 1221, 35002 Marburg, Tel. 96421/37722 Internet: www.uni-marburg.de/dir
Bei politischen und geschichtlichen Fragen zum Thema Rechtsextremismus:
Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein, Hohenbergstraße4, 24105 Kiel, Tel. 0431/9885937, Internet: www.schleswig-holstein.de/politische-bildung
Gerade junge Menschen werden von rechten Organisationen durch Handzettel, Plakate, Zeitschriften ( sogenannte Fanzines = steht für Fan und Magazine ) und Veröffentlichungen im Internet angesprochen. Es gibt nationale Info-Telefone (NIT), über die Veranstaltungshinweise zu erhalten sind und zu Aktionen aufgerufen wird.
Fanzines: sind (Skinhead-) Zeitschriften, die über Szeneveranstaltungen, insbesondere Konzerte, neue Tonträger und aktuelle "nationale" Publikationen berichten.
Rechtsextremistische Musik:
Bei rechtsextremen Jugendlichen sind vor allem Skinheadkonzerte sehr beliebt.
Auf den Konzerten wird durch Texte menschenverachtendes Gedankengut verbreitet und in Verbindung mit Feiern und Alkohol bei den Fans verinnerlicht. Die Konzerte stärken das Gemeinschaftsgefühl und sollen Kraft, Macht und Solidarität vermitteln. Es wird den Jugendlichen ein Stück "Heimatgefühl" vermittelt und Geborgenheit vorgegaukelt. Harte Musik und brutale Texte sind besonders beliebt. So zählen die Deutschen Gruppen "Proissenheads", "Doitsche Patrioten", "Hauptkampflinie" und "Spreegeschwader" aufgrund ihrer rassistischen und gewaltverherrlichenden Texte zu den derzeit beliebtesten Bands. Sind Textteile oder Refrains verboten, animieren die Bands das Publikum, die gesetzeswidrigen Passagen selbst zu singen, so vermeiden die Gruppen oft geschickt, sich strafbar zu machen. Jugendliche und junge Menschen werden zu Propagandazwecken missbraucht, dass sie sich dabei strafbar machen können, ist ihnen meistens nicht bewusst.
Das Internet:
Im Internet ist besonders der rechtsextreme Pressedienst "politische Hintergrund-Information (PHI)" sehr aktiv. Es werden im Internet über sogenannte Chatrooms Informationen ausgetauscht. Dazu gehört auch der Internethandel mit typischen Kleidungsstücken und Symbolen und Ähnlichem.
Auf den Seiten, die von der Skinheadszene ins Netz gestellt werden, befinden sich häufig Symbole, die unter Strafandrohung nicht öffentlich gezeigt werden dürfen.
Auch gibt es immer mal wieder indizierte Computerspiele zum kostenfreien Herunterladen wie "Anti-Neger-Test", "Arier-Test", "Anti-Türken-Test", "Türken-Test" oder der "KZ-Manager".
Auch diese Liste lässt sich fortsetzen, wie die der Musikgruppen rechtsextremistischer Musiktexte.
Jugendliche machen sich strafbar, wenn sie verbotene Texte oder Symbole aus dem Internet herunterladen!
Mit diesen Ausführungen hat der SPD Ortsverein Lägerdorf ein für alle ernstes Thema aufgegriffen - er möchte Sie gern dazu auffordern, auf entsprechender Basis weiterhin aktiv für unsere Demokratie und ihrer Stärke einzutreten.
Zur Zivilcourage gehört, bedrohten Menschen Schutz zu bieten. Dazu reicht es meist, Stellung zu beziehen und laut zu sagen: "Das lassen wir uns hier nicht gefallen!" statt wegzuschauen.
Wir benötigen eine Gesellschaft, die nicht wegschaut, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion beleidigt oder angegriffen werden, die hinschaut, handelt und hilft. Es muss in unserem Land wieder ein Klima geben, das jedem – auch dem verstocktesten Reaktionär – die Lust austreibt, mit Hetze gegenüber Fremden für Missstimmung zu sorgen und Ängste zu schüren.
SPD-Lägerdorf
OV - Vorsitzende
Manuela Streich
Frakt.-Vorsitzender
Ingolf Streich