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Herausgeber: Birgit Herdejürgen, MdL am: 19.02.2018, 10:32 Uhr
Kompaktinfo über das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zum Thema Bildung. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, was wir in den Verhandlungen mit der CDU/CSU zum Thema Bildung erreicht haben.
Koalitionsvertrag: Bildung
Bewertung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD
Gleiche Chancen für ein freies und selbstbestimmtes Leben, das ist das Kernanliegen der SPD, für das wir uns in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich stark gemacht haben. Auf das Ergebnis können wir stolz sein: Ein neuer Aufbruch in der Bildungspolitik in Deutschland. Wir machen endlich wieder große Schritte für bessere Bildungs-chancen in der frühkindlichen Bildung, den Schulen und Berufsschulen, an den Fachhochschulen und Univer-sitäten und in der Meisterausbildung. Wir investieren in dieser Legislaturperiode 11 Milliarden zusätzlich in Bil-dung. Die SPD macht Deutschland zum Chancenland.
Auf einen Blick:
- Aufhebung des Kooperationsverbotes
- 3,5 Milliarden für Kita-Ausbau, Kita-Qualität und den Abbau von Kita-Gebühren
- 2 Milliarden für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung
- Förderprogramm für Brennpunktschulen
- 5 Milliarden in 5 Jahren für einen Digitalpakt Schulen
- Berufsbildungspakt und Mindestausbildungsvergütung
- Erhöhung und Ausweitung von BAföG und Meister-BAföG
- Verstetigung der Bundesmittel für den Hochschulpakt
AUFBRUCH FÜR EINEN NEUEN KOOPERATIVEN BILDUNGSFÖDERALISMUS -
AUFHEBUNG KOOPERATIONSVERBOT UND EINRICHTUNG NATIONALER BILDUNGSRAT
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Das Grundgesetz wird geändert, das Kooperationsverbot aufgehoben und da-mit die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund die Länder bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in allen Kommunen unterstützt. Durch die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates wird die Kooperationskultur im Bildungsföderalismus gestärkt und wir können mehr vergleichbare Bildungsstandards schaffen.
DAS BEDEUTET:
Die Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes ist ein großer Erfolg. Damit ist der Weg frei für einen neuen kooperativen Bildungsföderalismus. Der Bund kann Länder und Kommunen endlich direkt und überall in Deutschland dabei unterstützen, Bildung besser zu machen. Die jetzt vereinbarte Änderung in Art. 104c entspricht praktisch wieder dem, was vor der Föderalismusreform 2006 möglich war. Das ist für uns der entscheidende Maßstab. Nach 14 Jahren wird es so erstmals wieder ein Bundesprogramm zum Ganztagsschulausbau geben. Mit dem nationalen Bildungsrat können nun Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Sozialpartner und Zivilgesellschaft über Bildungsstandards und -qualität diskutieren und zu gemeinsamen Verabredungen kommen. Damit wollen wir den Flickenteppich in der Bildung spürbar zurückdrängen und mehr Transparenz und Verlässlichkeit für Kinder, Eltern und Lehrkräften schaffen.
GLEICHE CHANCEN VON ANFANG AN -
AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG, EINSTIEG IN DIE GEBÜHRENFREIHEIT UND FÖRDER-PROGRAMM FÜR BRENNPUNKTSCHULEN
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Wir unterstützen die Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und der Qualitätssteigerung der Kindertagesbetreuung und stellen Mittel zur Entlastung der Eltern von Kita-Gebühren bereit. Dafür sind 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode vorgesehen. Hinzu kommt ein Bund-Länder-Programm für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration (Brennpunktschulen).
DAS BEDEUTET:
Es ist ein Erfolg, dass wir bei der Gebührenfreiheit einen großen Schritt vorangekommen sind. Die Länder können jetzt Bundesmittel je nach Situation vor Ort für Entlastungen bei den Kita-Gebühren und/oder Verbesserungen bei der Kita-Qualität einsetzen. Die Kita-Gebühren sind in den einzelnen Ländern bisher sehr unterschiedlich geregelt. Manche haben die Gebühren bereits vollständig oder teilweise abgeschafft. Wir treiben mit der finanziellen Unterstützung des Bundes nun den bundesweiten Abbau von Kita-Gebühren voran. Damit entlasten wir die Eltern und sorgen für mehr Chancengleichheit von Anfang an. Im Schulbereich wollen wir gemeinsam mit den Ländern direkt Schulen fördern, die es besonders schwer haben aufgrund benachteiligter sozialer Lagen oder besonderer Integrationsaufgaben (oft verkürzt als „Brennpunktschulen“ bezeichnet). Der Bund sorgt für die begleitende Forschung, die Länder für die direkte Förderung.
VERLÄSSLICHE GANZTAGSANGEBOTE IN DER GRUNDSCHULE -
RECHTSANSPRUCH AUF GANZTAGSBETREUUNG UND AUSBAU VON GANZTAGSSCHULEN
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Wir führen ein Recht auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein und investieren alleine 2 Milliarden Euro bis 2021 in den Ausbau von Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen.
DAS BEDEUTET:
Wir haben verhindert, das Familien- und Bildungspolitik gegeneinander ausgespielt wer-den. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung soll ausdrücklich durch die Förderung von Ganztagsbetreuung in Horten und den Ausbau von Ganztagsschulen und damit Bildungsangeboten eingelöst werden. Das war uns wichtig, denn wir haben bei Ganztagsangeboten eben nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern im Blick, sondern auch die Bildungschancen der Kinder. Mit dem vereinbarten Programm für Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen in Höhe von zwei Milliarden können wir beides fördern und damit auch die Ganztagsschulen bundesweit voranbringen.
DIGITALISERUNGSOFFENSIVE FÜR UNSERE SCHULEN-
DIGITALPAKT SCHULE
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Wir schließen einen Digitalpakt Schule zwischen Bund und Ländern und verbessern die digitale Ausstattung unserer Schulen. Dazu gehört neben der IT-Infrastruktur und den erforderlichen Technologien für digitales Lernen auch eine gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen.
DAS BEDEUTET: Schülerinnen und Schüler sollen in Zukunft besser auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereitet werden. Sie sollen mit neuster Technik lernen und in allen Fächern und Lernbereichen digitale Lernumgebungen nutzen können. Dafür investiert der Bund zusätzlich zu den Investitionen von Ländern und Kommunen in den kommenden Jahren 5 Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden bereits in dieser Legislaturperiode.
STÄRKUNG UND MODERNISIERUNG DER BERUFLICHEN BILDUNG -
BERUFSBILDUNGSPAKT UND MINDESTAUSBILDUNGSVERGÜTUNG
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Wir modernisieren die Berufliche Bildung durch einen Berufsbildungspakt und eine Reform des Berufsbildungsgesetzes und führen zum 1. Januar 2020 eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende ein.
DAS BEDEUTET:
Mit dem Berufsbildungspakt haben wir ein konkretes Maßnahmenbündel zur Modernisierung und Stärkung der Beruflichen Bildung vereinbart: Dazu gehört eine Ausstattungsoffensive für Berufs-schulen, um diese insbesondere in Bereich der digitalen Technik auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Qualität der Ausbildung wird gesichert und die Ausbildungsstandards werden über eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes modernisiert. Ein großer Fortschritt ist die Verankerung der Mindestausbildungsvergütung, die die finanzielle Eigenständigkeit der Azubis stärkt. Gegen den Widerstand der Union haben wir damit eine langjährige Forderung der Jusos im in den Verhandlungen durchgesetzt.
MEHR CHANCENGLEICHHEIT DURCH AUSWEITUNG UND ERHÖHUNG DER AUSBILDUNGS-FÖRDERUNG - AUSWEITUNG UND ERHÖHUNG VON BAFÖG UND MEISTER-BAFÖG
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Das BAföG für Schüler und Studierende und das Meister-BAföG werden ausgebaut und deutlich verbessert. Dafür sind zusätzliche Mittel von mehr als einer Milliarde Euro vereinbart worden.
DAS BEDEUTET:
Das BAföG ist das wichtigste Instrument zur Förderung von Chancengleichheit, auf dessen Urheberschaft wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zurecht stolz sind. Mit einer BAföG-Reform werden wir dafür sorgen, dass wieder mehr Schülerinnen und Schüler und Studierende von der Ausbildungsförderung profitieren und mit den verbesserten Leistungen ihre Ausbildung oder ihr Studium finanzieren können. Durch eine Reform des Meister-BAföG werden wir die finanziellen Hürden bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen abbauen. Unter anderem soll der Maßnahmenzuschuss beim Meister-BAföG erhöht werden und damit ein Schritt zur Gebührenfreiheit der Meisterausbildung erreicht werden.
VERLÄSSLICHE FINANZIERUNG VON STUDIENPLÄTZEN -
VERSTETIGUNG DER BUNDESMITTEL FÜR DEN HOCHSCHULPAKT
DAS HABEN WIR ERREICHT:
Die Bundesmittel für die Förderung von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes werden dauerhaft verstetigt.
DAS BEDEUTET:
Die Hochschulen verzeichnen Studierendenzahlen in Rekordhöhe und dieser Trend wird anhalten. Deshalb brauchen die Hochschulen auf Dauer die Unterstützung des Bundes. Bisher erfolgte diese im Rahmen von zeitlich begrenzten Bund-Länder Programmen wie vor allem dem Hochschulpakt, die immer wieder ausliefen und neu verhandelt werden mussten. Wir nutzen nun die in der letzten Legislaturperiode geschaffene Möglichkeit, dass der Bund dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigt und entfristen den Hochschulpakt. Damit schaffen wir Verlässlichkeit bei der Finanzierung von Studienplätzen und Lehre und verbessern damit zusätzlich die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen. Denn dauerhafte Finanzierung ermöglicht auch dauerhafte Stellen.
© PLANUNGSGRUPPE DER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION STAND: 13. FEBRUAR 2018