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Willkommen im Ortsverein Wilster!

Wir freuen uns, dass Sie den Weg zum Ortsverein Wilster gefunden haben und möchten Sie auf unseren Internetseiten begrüßen.
Mit diesem Internetangebot wollen wir einen Einblick in unsere aktuelle politische Arbeit für unsere kleine Stadt geben und wir möchten Ihnen Gelegenheit bieten, mit den Möglichkeiten des Internets mit uns in Kontakt zu treten.
Wenn Sie Anregungen haben oder Ideen einbringen wollen, wenn Sie Verbesserungswünsche, auch Vorschläge für die große oder kleine Politik haben: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - denn nur im Gespräch und im gemeinsamen Handeln können wir etwas erreichen.

Es grüßen
Sabine Tischendorf
Peter Dunkel
Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Wilster

 

Veröffentlicht von SPD Kreis Plön am: 02.05.2016, 22:19 Uhr (16133 mal gelesen)
[Kommunalpolitik]
1. Mai 2016 Herzlichen Glückwunsch Angelika! 30 Jahre Bürgervorsteherin in Schwentinental Das Frühstück für neue Mitglieder der SPD im Kreis Plön in Schönberg im Bistro “Deel”, nahm Landesvorsitzender Ralf Stegner zum Anlass, der langjährige Bürgervorsteherin Angelika Lange-Hitzbleck, zu gratulieren. Sie ist 30 Jahre im Amt.

 

 

 
Veröffentlicht von SPD Kreis Plön am: 26.04.2016, 18:30 Uhr (17018 mal gelesen)
[Allgemein]
Kreistagsfraktionen im Plöner Kreistag

22.4.2016 Stephanie Ladwig soll unsere Landrätin bleiben! Ein breites Bündnis innerhalb des Plöner Kreistag spricht sich für die Wiederwahl von Stephanie Ladwig als Landrätin des Kreises Plön aus. „Wir freuen, dass der von uns im März angestoßene Wiederwahlprozess diese Unterstützung erhält.

 
Veröffentlicht von SPD-Neuwittenbek am: 24.04.2016, 21:27 Uhr (9557 mal gelesen)
[Umwelt]
Die Neuwittenbeker Sozialdemokraten halten die Energiewende und die damit verbundene Abkehr von Atomstrom und der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen für unabdingbar.

Im Juli will die Landesregierung über die Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Windenergie entscheiden. Damit werden dann die Eignungsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt. Nach bisherigen Regelungen gilt allgemeinen Siedlungsbereich derzeit ein Mindestabstand von 800 m, aber bei Splittersiedlungen nur 400 m.

 

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