Nächster Termin
Donnerstag 5. Oktober 2023
19 Uhr
Alte Feuerwache
Hansestr. 24
Lübeck-St. Lorenz-Nord
Umwelt, Sicherheit, Ordnung
Nächster Ausschuss
Umwelt, Sicherheit, Ordnung
am Dienstag 19. September 2023
SPD-Antrag (VO/2023/12460) ist im USO Ausschuss 19. September 2023:
Hundefreilaufflächen in Lübecks Grünanlagen und Freiflächen schaffen
Der Bürgermeister wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo weitere geeignete Hundefreilaufflächen und Hundefreilaufstrecken in Lübecks Stadtteilen ausgewiesen werden können.
Begründung:
Immer mehr Menschen in Lübeck, auch in dicht besiedelten Stadtteilen, halten sich Hunde, um einer Vereinsamung zu entgehen. Die bisher ausgewiesenen und bekannt gemachten Hundeauslaufmöglichkeiten werden gerne von Hundebesitzern mit ihren Vierbeinern genutzt. Hier hat die Lübecker Verwaltung gute Arbeit geleistet, die von Hundebesitzern geschätzt wird. Es sind aber insgesamt zahlenmäßig zu wenig und oft liegen sie zu weit von den Wohnungen entfernt. Generell gilt ein Leinenzwang, der aber nicht aufgehoben werden soll. Um trotzdem Flächen oder Strecken von Hundefreilauf zu ermöglichen, könnten in verschiedenen Grünanlagen oder Parks in Lübecks Stadtteilen geeignete Umzäunungen geschaffen werden, die dann wie die bestehenden Anlagen der Bevölkerung bekannt gemacht werden sollen.
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Städtische Masterplan Klimaschutz
VO/2022/11480-01
SPD und FW&GAL
am 14.2.23 im USO mit 14 Ja / 1 Nein angenommen
am 30.3.23 in Bürgerschaft mit 22 Ja / 18 Nein beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bei den Arbeiten zum städtischen Masterplan Klimaschutz zwei mögliche Szenarien vorzulegen, die hinsichtlich der Maßnahmen so angepasst werden, dass darin Klimaneutralität für die Hansestadt Lübeck insgesamt bis 2040 und alternativ bis 2035 verankert werden.
Bericht zum Stand der Umsetzung: (Stand 12.7.23)
Der MAKS zeigt die aktuellen Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung zur Erreichung der Klimaneutralität auf. Im MAKS wird zusätzlich ausführlich erläutert, dass durch kommunales Handeln etwa 30% der Treibhausgase Lübecks eingespart werden können. Die restlichen Emissionen müssen durch Maßnahmen anderer Akteure – z.B. bundespolitische Rahmensetzung – erfolgen. Daraus folgt, dass der MAKS darauf ausgerichtet werden kann, dass die Kommune alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bereits bis 2035 ausschöpft anstatt erst bis 2040. Wenn 2035 das politisch festgelegte Zieljahr werden soll, müssen die Maßnahmen und Aktivitäten des MAKS schneller umgesetzt werden. Die derzeitige Engstelle ist die Personalkapazität: Der in den Maßnahmenblättern dargelegte Personalbedarf muss dann kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Der MAKS ist darüber hinaus ein lebendes Dokument und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Alle Möglichkeiten, die sich in Zukunft durch verändernde Rahmenbedingungen auftun, müssen in den MAKS aufgenommen werden. Deshalb ist die zweite Bedingung für eine frühere Klimaneutralität die regelmäßige Aktualisierung und Erweiterung der Aktivitäten bei der Fortschreibung des MAKS.
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Treibhausgasbilanz 2019 für Lübeck
vorgestellt im USO am Di 16.3.2021 (Bericht vom 30.3.2021)
2015: - 1 660 000 Tonnen CO2äq -> 7,62 t CO2äq/EW und Jahr
bei 218500 Einwohner
2019: - 1 500 000 Tonnen CO2äq
Ziel: Bis 2030 auf die Hälfte von 2019 (Bü-schaft 30.3.22)
bis 2035 oder 2040 klimaneutral (Rest 1-2 t/EW und Jahr CO2äq?)
Klimaanpassungskonzept für Lübeck
VO/2020/09071
24.9.20 Bürgerschaft beschlossen
22.9.20 Haupt-A beschlossen
21.9.20 Bau-A beschlossen
18.9.20 USO beschlossen
KlimaanpassungskonzeptLuebeckKur.pdf
KlimaanpassungskonzeptLuebeckLan.pdf