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ASG SH zur geplanten Krankenhausreform

Veröffentlicht am 04.03.2023, 13:47 Uhr     Druckversion

Die ASG Schleswig-Holstein zur Krankenhausreform:

Krankenhausversorgung vor Ort muss finanzierbar sein. Die Empfehlungen der Expertenkommission des Gesundheitsministers gehen in die richtige Richtung, sie geben Möglichkeiten, die die Landesregierung nun umsetzen muss:  Auch in Schleswig-Holstein müssen Notfallbehandlungen und  Geburtshilfen vor Ort erreichbar bleiben! 

Die geplante Krankenhausreform sieht wichtige Veränderungen vor:

Krankenhäuser werden nach Versorgungslevel eingeteilt. Nicht jedes Kran­kenhaus kann alles anbieten, dafür fehlen Expert*innen und auch Perso­nal. Es muss Spezialkliniken geben, diese müssen gut geplant sein.

Aber: Vor Ort sollen weiterhin alle notwendigen Versorgungs- und Behand­lungsstrukturen vorgehalten werden:

Notfallversorgung, Geburtshilfe, Pädiatrie. Diese Vorhaltungen können nicht gewinnbringend erbracht werden. Sie müssen vorgehalten und daher grundsätzlich und unabhängig von Fallpauschalen finanziert sein. Das sieht die Reform vor!

Die regionale Grundversorgung muss vor Ort sein, an den Bedarfen der Menschen orientiert und längstens in 30 Minuten Fahrtzeit von zuhause er­reichbar bleiben. 

Die Möglichkeit, auch im Klinik-Verbund tätig zu sei, ist gegeben, auch die Finanzierung von Medizinischen-Versorgungszentren (MVZ), die vor Ort anbieten, was benötigt wird.

Hier ist die Landesregierung gefordert: Wir brauchen eine Plan, welche Krankenhäuser an welchem Ort welche Behandlungen anbieten sollen. Das hat das Land in der Hand! 

Für die ASG SH steht fest:

Die Reform muss dahin gehend verbessert werden, dass 30 Minu­ten Fahrtweg für Notfallbehandlungen und Pädiatrie möglich blei­ben! Das Land muss seine Planungshoheit wahrnehmen!

Nicht jedes Krankenhaus muss jede Behandlung anbieten und dafür Struk­turen vorhalten. Spezialbehandlungen können auch mit Termin angeboten werden, dafür kann Fahrtzeit in Kauf genommen werden. Diese Behand­lungen sollen von Kliniken, auch im Verbund, konzentriert werden. Dies hat auch den Effekt, dass es weniger leere Betten geben wird, die Personal binden.

Deutschland hat 50% mehr Übernachtungen als die anderen Länder in un­serer Nachbarschaft. Dies bindet Pflegepersonal und Ärzte. Hier muss sich etwas verändern, damit das Personal entlastet wird. Auch dies sieht die Reform vor.

Die ASG SH fordert dringend die Umsetzung der Reformvorschläge hinsichtlich der Reduzierung von Übernachtungen nach regelhaf­ten Operationen: Personal muss entlastet werden!

Krankenhausfinanzierung ist Ländersache, das Land SH gibt nicht genü­gend Mittel ins System. Es tagen regelmäßig Bund-Länder-Arbeitsgrup­pen, in denen die Landesregierung auch eingebunden ist. 

Ideen, Resultate? Keine!

Bislang gibt es keinen Krankenhaus-Plan für Schleswig-Holstein! Die Regie­rung versteckt sich, sie hat keine Idee, wie das Land zu einer finanzierba­ren und guten Versorgungsstruktur für die Menschen kommen soll. 

Die ASG fordert die Landesregierung auf, einen Plan für eine gute medizinische Vorhaltestruktur für Schleswig-Holstein vorzulegen und dafür die zur Verfügung stehenden eigenen Mittel zu nutzen!

ASG SH, 7.3.2023

Arne Leisner

Empfehlungen der Expertenkommission zur Krankenhausreform

 

Homepage: ASG-Schleswig-Holstein