Veröffentlicht am 27.05.2014, 20:50 Uhr
Wie Ende letzter Woche bekannt wurde, haben sich Land und Kommunen auf eine vorläufige Weiterfinanzierung der Schulbegleiter für Kinder mit Handicap geeinigt. Bis 2016 soll nun in vollem Umfang durch die Kreise und kreisfreien Städte die Schulbegleitung weiterfinanziert werden.
Wir begrüßen ganz ausdrücklich die schnelle Einigung zwischen Land, Landkreis und Kommunen - betroffene Eltern haben nun nicht mehr ab dem 01. August 2014 unter den Folgen eines finanziellen Kompetenz-Streites zu leiden. so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Jens Meyer.
Durch ein Beschluß des Schleswig- Holsteinischen Landessozialgerichtes ist es seit Februar zu sehr viel Unruhe innerhalb der Verwaltungen, erst recht aber in den betroffenen Familien gekommen. In einer Einzelfallentscheidung wurde vor Gericht entschieden, dass ein behindertes Kind keinen Anspruch auf Schulbegleitung zu Lasten der Sozialhilfe habe, soweit der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit bestehe. Diese liege im Verantwortungsbereich der Schule. Das Ziel einer inklusiven Beschulung sei es, dass alle Kinder unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie ihrer sozialen und ethnischen Herkunft gemeinsam in einer Regelschule unterrichtet werden. Diese Entscheidung in Schleswig-Holstein entspricht allerdings nicht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, und so ist es nur zu begrüßen, dass der Prozess entschleunigt wird, damit in Ruhe vernünftige Lösungen erarbeitet werden können. Modellhaft könnte z.B. das Lübecker Modell eines Schulbegleitungspools sein, allerdings müssen vorab die Zuständigkeiten und Finanzierungen klar geregelt werden. Auch ist zu bedenken, ob in einem ländlichen Raum eine Poolbildung gleichzusetzen ist mit Schulbegleitungspools in Städten. Wichtig allerdings ist nun, dass auf Landesebene zeitnah die Gespräche aufgenommen werden, damit alle beteiligten Gremien und Familien Planungssicherheit erfahren.
In unserem Landkreis sind täglich ca. 120 Schulbegleiter unterwegs, davon werden 86 über Eingliederungs- die Differenz über Jugendhilfe finanziert, - 28 Schulbegleiter sind für die kreiseigenen Förderzentren tätig, Tendenz steigend. Zwei Drittel der betroffenen Schulbegleiter fallen unter die Rechtsprechung des Sozialgerichtes
Dazu die Vorsitzende des Sozial-und Bildungsausschusses, Gitta Neemann-Güntner: Wir brauchen eine verbindliche Regelung. Rechtstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der betroffenen Kinder und Familien ausgetragen werden.
Gitta Neemann-Güntner, Jens Meyer, 27. Mai 2014